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Grundsteuer BY - Diverse Grundstücke, diverse Fragezeichen

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    Grundsteuer BY - Diverse Grundstücke, diverse Fragezeichen

    Guten Morgen liebe Elster-Profis,

    als Mitglied einer Erbengemeinschaft versuche ich mich gerade an der Grundsteuererklärung und dabei sind ein paar Verständnisfragen aufgetaucht.

    Es gibt 3 Grundstücke mit jeweils eigenen Flurnummern:

    1. GS: 5000m² Grünland (verpachtet) mit 1000m² Wohnbaufläche (EFH, durch Miterben bewohnt)
    2. GS: 2000m² Wald
    3. GS: 5000m² Wald und Grünland

    Dazu nun meine Fragen:
    • Laut BayernAtlas ist die Aufteilung des 1. GS wie o.g. mit einer Flurnummer für Grünland und Haus zusammen. Im letzten Notar-Vertrag ist allerdings von zwei Flurnummern die Rede wobei das Grünland ein eigenes Grundstück ist und die Fläche des Grundstücks mit Haus nur 310qm beträgt. Ein aktuelleres Dokument liegt mir dazu nicht vor. Welche Angabe ist nun die richtige?
    • Ursprünglich hatte ich im Hauptvordruck die Option "bebautes Grundstück" ausgewählt und in der Anlage "Grundstück" alle Flurnummern mit Größe eingetragen. Wie ich jetzt hier im Forum bereits gelesen habe scheint das komplett falsch zu sein, korrekt? Entsprechend der Antworten die ich bisher gelesen habe müsste ich folgende Optionen auswählen:
      - Im Hauptvordruck die "Art der wirtschaftlichen Einheit: Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" auswählen (obwohl es kein Betrieb im Sinne eines Gewerbebetriebs ist)
      - Die Anlage "Grundstück" wieder entfernen
      - Die Anlage "Land- und Forstwirtschaft" hinzufügen und alle Grundstücke mit dem jeweiligen Nutzungszweck inkl. dem privaten Wohnhaus eintragen
      Wäre es so richtig? Muss noch etwas anderes beachtet werden?
    Danke!

    #2
    .... inkl. dem privaten Wohnhaus eintragen Wäre es so richtig? Muss noch etwas anderes beachtet werden?
    Nein, das Wohnhaus samt Umgriff darf nicht in die Erklärung für Land- und Forstwirtschaft, dafür muss eine getrennte Erklärung erstellt werden.

    Was gibt denn der Bayernatlas her, wenn die Adresse des Wohnhauses eingegeben wird ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nein, das Wohnhaus samt Umgriff darf nicht in die Erklärung für Land- und Forstwirtschaft, dafür muss eine getrennte Erklärung erstellt werden
      Getrennte Erklärung i.S. der Anlage "Grundstück" oder als eigenständige Grundsteuererklärung? Aktenzeichen gab es nur eins vom Finanzamt.


      Was gibt denn der Bayernatlas her, wenn die Adresse des Wohnhauses eingegeben wird ?
      Amtliche Fläche 5.000 m²
      Tatsächliche Nutzung 4.000 m² Grünland
      1.000 m² Wohnbaufläche
      Bodenschätzung 4.000 m² Grünland (Gr), Lehm (L), Bodenstufe (I), Wasserstufe (2), Klimastufe 7.9° - 7.0° C (b), Grünlandgrundzahl 62, Grünlandzahl 53, Ertragsmesszahl 2237
      (Flächen zur Vereinfachung durch mich gerundet)

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        #4
        Getrennte Erklärung i.S. der Anlage "Grundstück" oder als eigenständige Grundsteuererklärung? Aktenzeichen gab es nur eins vom Finanzamt.
        Mischen lässt das Webformular nicht zu. Wenn Land- und Forstwirtschaft erklärt wird, kann keine Anlage Grundstück beigefügt werden.

        In der Anleitung für Land- und Forstwirtschaft in Bayern heißt es dazu:

        Nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören: Wohngebäude ...
        Diese Flächen und Gebäude gehören zum Grundvermögen. Füllen Sie für diese bitte einen gesonderten Hauptvordruck (BayGrSt 1) mit Anlagen aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Füllen Sie für diese bitte einen gesonderten Hauptvordruck (BayGrSt 1) mit Anlagen aus
          Verstehe, vielen Dank!

          Muss in der zweiten Erklärung für das Wohngebäude dann..
          .. das Aktenzeichen das gleiche sein?
          .. der Grund der Feststellung ebenfalls Hauptfeststellung sein?
          .. die Fläche wie im BayernAtlas angegeben 1000m² betragen oder können die 310m² aus dem Vertrag herangezogen werden?

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            #6
            Wenn das Finanzamt nicht in der Lage ist, kurzfristig ein 2. Aktenzeichen zu vergeben, wirst du beide Erklärungen unter dem gleichen Aktenzeichen

            einreichen müssen. Man muss dann in beiden Erklärungen unbedingt Ergänzende Angaben machen, damit die nicht als Dubletten behandelt werden.

            Es ist beide Male eine Hauptfeststellung. Welcher Umgriff tatsächlich zu dem Wohnhaus gehört, weiß hier im Forum niemand, woher auch ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Das zweite Aktenzeichen hab ich kurzfristig über die Grundsteuer-Hotline erhalten, der Brief scheint verloren gegangen zu sein.

              Außerdem als Info falls jemand in einer ähnlichen Situation ist:
              Der "Umgriff" zum Wohngebäude welcher in meinem Fall fließend zum Grünland ist wurde durch das Amt festgelegt und ist nicht bindend.
              Die tatsächliche Fläche kann in einem sinnvollen Rahmen im eigenen Ermessen festgelegt und so bei der Grundsteuer angegeben werden.

              Danke für die Hilfe!

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                #8
                Die tatsächliche Fläche kann in einem sinnvollen Rahmen im eigenen Ermessen festgelegt und so bei der Grundsteuer angegeben werden.
                Meiner Meinung nach ist das auf den sog, Wohnteil eines landwirtschaftlichen Betriebs beschränkt, wobei das kein aktiver Betrieb sein muss.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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