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Nutzungsart Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) in NRW

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    Nutzungsart Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) in NRW

    Hallo zusammen,
    wie ich festgestellt habe, muss in der Anlage GW3 (Anlage Land- und Forstwirtschaft) nach der Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstück usw. zwingend eine Angabe zur Nutzungsart des Grundstückes gemacht werden, denn ansosten gibt es bei der abschließenden Prüfung der Eingaben immer Fehlermeldungen.
    Dazu folgende Fragen:
    Welche Nutzungsart gib ich für ein ungenutztes Grundstück (Brachland) an?
    Bei einigen Nutzungsarten muß die Ertagsmesszahl (EMZ) angegeben werden bei anderen wiederum nicht welchen Unterschied macht das in Bezug auf die Höhe Steuer?
    MfG

    #2
    Die Nutzungsart steht im Liegenschaftskataster, ob tatsächlich eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt, spielt keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Im Liegenschaftskataster wird das Grundstück als Grünland geführt.

      Das sagt ja aber nichts darüber aus, wie es tatsächlich genutzt wird!
      Wobei mich generell interessieren würde, in welchem Maße die Angabe der Nutzungsart sich auf die Höhe der Steuer auswirkt oder dient diese Angabe nur statistischen Zwecke?
      Zuletzt geändert von Schumag; 11.08.2022, 13:31.

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        #4
        Im Liegenschaftskataster wird das Grundstück als Grünland geführt.
        Dann gibt es auch eine Ertragsmesszahl, die anzugeben ist. Fläche und Ertragsmesszahl wirken sich auf die Höhe der Steuer aus,

        sonst würde das nicht abgefragt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das hört sich logisch an!

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