Hallo zusammen,
wie ich festgestellt habe, muss in der Anlage GW3 (Anlage Land- und Forstwirtschaft) nach der Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstück usw. zwingend eine Angabe zur Nutzungsart des Grundstückes gemacht werden, denn ansosten gibt es bei der abschließenden Prüfung der Eingaben immer Fehlermeldungen.
Dazu folgende Fragen:
Welche Nutzungsart gib ich für ein ungenutztes Grundstück (Brachland) an?
Bei einigen Nutzungsarten muß die Ertagsmesszahl (EMZ) angegeben werden bei anderen wiederum nicht welchen Unterschied macht das in Bezug auf die Höhe Steuer?
MfG
wie ich festgestellt habe, muss in der Anlage GW3 (Anlage Land- und Forstwirtschaft) nach der Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstück usw. zwingend eine Angabe zur Nutzungsart des Grundstückes gemacht werden, denn ansosten gibt es bei der abschließenden Prüfung der Eingaben immer Fehlermeldungen.
Dazu folgende Fragen:
Welche Nutzungsart gib ich für ein ungenutztes Grundstück (Brachland) an?
Bei einigen Nutzungsarten muß die Ertagsmesszahl (EMZ) angegeben werden bei anderen wiederum nicht welchen Unterschied macht das in Bezug auf die Höhe Steuer?
MfG
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