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Grundsteuer, Doppelhaushälfte bei Teilungserklärung

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    Grundsteuer, Doppelhaushälfte bei Teilungserklärung

    Leider komme ich nicht weiter, über eine Hilfestellung wäre ich dankbar:

    Ich bin alleiniger Eigentümer einer Doppelhaushälfte. Das dazugehörige Grundstück wurde gemeinsam mit dem anderen Besitzer gekauft, später jedoch durch Teilungserklärung im Grundbuch getrennt. Wenn ich das richtig verstanden habe, können Flurstücke aber nicht getrennt werden, so das auch weiterhin im Grundbuch 1/2 der Flurstücks ausgewiesen wird (auch wenn dies nicht der tatsächlichen qm2 entspricht, da der zweite Eigentümer 70% des Grundstücks besitzt und ich nur 30%). Was gebe ich jetzt bei der Grundsteuererklärung an ? Alleineigentümer (da ja getrennte Grundbücher) ? Gemeinschaftliches Eigentum (dann mit 1/2 oder mit den tatsächlich nur 3/10 Eigentumsanteil) ? Ich habe keinerlei Kontakt zum zweiten Eigentümer, wie soll ich dann dort persönliche Daten von im (Steurnummer, Id Nr.) ausfüllen ?

    Finde leider nirgendwo eine Hilfestellung dazu.

    #2
    Hallo mbannick,
    ich verschie mal ins korrekte Unterforum, da wird dir eher geholfen.

    Tschüß

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      #3
      Wenn die Doppelhaushälfte Wohnungseigentum ist, also das Doppelhaus auf nur einem gemeinsamen Flurstück steht,

      ist das Wohnungseigentum die wirtschaftliche Einheit, für die die Erklärung einzureichen ist. die andere Doppelhaushälfte bleibt

      da außen vor. Maßgeblich für den Miteigentumsanteil in Zeile 11 des Hauptvordrucks oder auch in Zeile 6 der Anlage Grundstück ist

      allein die Teilungserklärung. Die tatsächlichen Besitzverhältnisse spielen keine Rolle !

      Ohne Angabe des Bundeslands ist keine präzise Ausfüllhilfe möglich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie24, vielen Dank für Deine Mühe und Hilfe. Es handelt sich um ein Grundstück in Hamburg.

        Ich habe Dich so verstanden, das aufgrund der Teilungserklärung kein weiterer Miteigentümer angegeben werden muss, da nicht das Grundstück sondern das Wohneigentum die wirtschaftliche Einheit der Erklärung darstellt. das hilft schon sehr. Das Wohneigentum gebe ich also mit 1/1 an.

        Bei der Anlage Grundstück gebe ich dann die volle grösse des geteileten Grundstückes (1000 qm) an, oder die laut Teilungserklärung 1/2 (500qm) ?

        Nochmal lieben Dank

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          #5
          Ich glaube ich habe es jetzt verstanden, in der Anlage Grundstück steht ja dazu "(Dies ist die Summe der gesamten Fläche(n) aller angegebenen Flurstücke. Der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" ist hierbei nicht berücksichtigt."
          Also Gesamtfläche des Flurstücks und nicht mein Anteil laut Teilungserklärung oder das tatsächliche Besitzverhältnis, richtig ?

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            #6
            Bei den Eigentumsverhältnissen ist 1 und 1 korrekt, wenn du Alleineigentümer bist, also keine Ehegatten Miteigentümer sind.

            In der Anlage Grundstück ist das Flurstück in Zeile 4 mit der gesamten Fläche zu erfassen. Der zu deiner wirtschaftlichen Einheit

            gehörende Anteil ist in Zeile 6 einzutragen, also Zähler 1 und Nenner 2, wenn das so in der Teilungserklärung steht. Mehr ist in Hamburg

            zu Grund und Boden nicht anzugeben.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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