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Grunsteuer BW Flächenzusammenrechnung in GW2 und "enthalten in" in GW1 Zeile 11

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    Grunsteuer BW Flächenzusammenrechnung in GW2 und "enthalten in" in GW1 Zeile 11

    Hallo, ich habe hier im Forum recherchiert, aber leider keine Antwort zu meiner Frage gefunden. Ich habe zwei Flurstücke auf meinem Grundstück. Baugrund 1 und Baugrund 2 mit einer Wiese. Die muss ich im Formular irgendwie trennen. Ich habe zwar einiges schon versucht wie in der Tabelle unten zu sehen ist. Darf man die Flächen in GW2 zusammenrechnen? Und wie ist es bei "enthalten in" in GW1 Zeile 11 einzutragen?

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    #2
    Baugrund 1 und Baugrund 2 mit einer Wiese.
    Und sind wirklich 400 m² davon mit nur 0,63 € ausgewiesen ? Wenn ja, dann musst du in deinem Fall über beide Flächen schlüsseln,

    da der niedrige Wert ja nicht für das gesamte Flurstück gilt. Auch das erste Flurstück muss so geschlüsselt werden. In GW2 Zeile 3

    muss auf 1000 m² und 400 m² aufgeteilt werden, summieren ist hier nicht erlaubt. Ob Bodenrichtwerte von weniger als 1,00 € überhaupt

    erfasst werden können, weiß ich nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für Ihre Antwort. Alle Angaben in der Tabelle sind als Beispiel angegeben. BRWert der Wiese ist bei mir 1,60 €. Sie schreiben, man dürfe in GW2 nicht zusammenrechnen. Meinen Sie, so wäre es richtig?:
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        #4
        ...statt dritte Fläche "beiden Flächen (Schlüsselwert: 3)"

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          #5
          Es lassen sich maximal 2 Bodenrichtwerte erfassen. Falls es 3 Werte gibt, muss man laut Hilfe wie folgt vorgehen:

          Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit ausnahmsweise in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen,
          tragen Sie bitte hier bei der ersten Fläche die Summe der Teilflächen sowie einen der zutreffenden Bodenrichtwerte ein. Bitte führen Sie in diesem Fall
          zusätzlich inZeile 30 (Ergänzende Angaben) der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW1) die anteiligen Flächen und Bodenrichtwerte
          auf (z.B., 400 m² x 400 €/m², 150 m² x 350 €/m², 50 m² x 50 €/m²“).
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ich habe in der Tabelle nur noch zwei Bodenrichtwerte als Beispiel eingetragen.
            Sie schreiben "summieren ist nicht erlaubt". In der Anleitung bei Elster habe ich aber was anderes gelesen (das Bild unten). Diese Anleitung ist dort in GW2 zu sehen, da wo die m² eingetragen werden. Genau so habe ich in meinem ersten Beispiel gemacht: die Bauflächen der beiden Flurstücke in GW2 summiert, da die Flurstücke in einer BWRZonne liegen, und der Rest ist dann die Wiese als 2.Schlüssel eingetragen. Ich habe auch mit dem Finanzamt telefoniert. Ein Sachbearbeiter hat auch gesagt, dass es falsch ist und in GW2 dürfe man gar nichts zusammenrechnen. Wie soll ich dann "über beide Flächen schlüssel", wie Sie es schreiben?

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              #7
              Der Text im Beitrag #5 stammt aus der Hilfe von Baden-Württemberg. Man kann die Zeile 3 der Anlage Grundstück nur einmal duplizieren.

              Tabellarisch kann man natürlich auch mit 3 Werten rechnen, aber im Formular lassen sich 3 unterschiedliche BRW nicht abbilden bzw. nur

              über den Umweg der Ergänzenden Angaben zur Feststellungserklärung. Im Formular schlüsselt man die Gesamtfläche auf erste Fläche,

              teilt also gar nicht auf und trägt einen der 3 Bodenrichtwerte ein. Die eigentliche Aufteilung ist dann als Text anzugeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Tabellarisch mit 3 Werten rechnen? Was für Werte, die m² von Flächen summieren? Entschuldigung, ich habe gar nichts verschtanden. Ja, ich bin aus Baden-Württemberg. Vielleicht ist es hier ein bisschen anders als in anderen Bundesländern. Oder wie mein Kollege meint, man sollte in Baden-Württemberg gar keine BRWerte eintragen.

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                  #9
                  Vielleicht ist es hier ein bisschen anders als in anderen Bundesländern.
                  Nur ein bisschen, die Formulare entsprechen im Wesentlichen den Formularen der 11 Bundesländer, die Bundesrecht anwenden.

                  Bodenrichtwerte sind auch in Baden-Württemberg anzugeben, nur Wohnflächen müssen nicht erfasst werden.

                  Man muss aus den Flächen der Flurstücke ja Werte für die Anlage Grundstück berechnen, das kann das Formular

                  nicht selbst. Ich habe für diese Berechnungen Tabellen erstellt, schließlich gehört nicht immer das gesamte Flurstück

                  zur gleichen wirtschaftlichen Einheit. Eine Wiesenfläche z. B. kann Landwirtschaft sein, dann muss die über Zähler

                  und Nenner in Zeile 11 des Hauptvordrucks herausgerechnet werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Sind das die Zähler und die Werte?

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                      #11
                      Sind das die Zähler und die Werte?
                      Das sind m²-Angaben. Zähler und Nenner sind in Zeile 11 des Hauptvordrucks beim Flurstück zu erfassen.

                      Wenn ein Flurstück insgesamt zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehört, sind Zähler und Nenner jeweils 1
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Eine Wiesenfläche z. B. kann Landwirtschaft sein, dann muss die über Zähler und Nenner in Zeile 11 des Hauptvordrucks herausgerechnet werden.
                        Und wenn die Wiesenfläche herausgerechnet ist, muss man die m² und den Bodenrichtwert der Wiese in GW2 (Angaben zum Grund und Boden) trotzdem eintragen?

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                          #13
                          ... muss man die m² und den Bodenrichtwert der Wiese in GW2 (Angaben zum Grund und Boden) trotzdem eintragen?
                          Nein, für die Wiese ist eine gesonderte Erklärung mit der Anlage Land- und Forstwirtschaft zu erstellen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

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                            #14
                            Meinen Sie GW3 hinzufügen? Wenn man da die Angaben zum Flurstück macht, - die Gesamtfläche vom Flurstück ist 700 m² und die Fläche der Wiese ist lediglich 400 m² -, sollte man in der Zeile 6 (Amtliche Fläche) die Gesamtfläche vom Flurstück oder nur die Fläche der Wiese eintragen? und wo ist hier der Bodenrichtwert einzutragen?

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                              #15
                              sollte man in der Zeile 6 (Amtliche Fläche) die Gesamtfläche vom Flurstück oder nur die Fläche der Wiese eintragen? und wo ist hier der Bodenrichtwert einzutragen?
                              Das steht doch dort: Amtliche Fläche ist die Gesamtfläche des Flurstücks. Der Bodenrichtwert ist überhaupt nicht zu erfassen.

                              Bei der Wiesenfläche ist die Ertragsmesszahl anzugeben.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

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