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Grundsteuer NRW . Anteil am Grundstück

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    Grundsteuer NRW . Anteil am Grundstück

    Als Ehepaar besitzen wir 1 Einfamilienhaus auf einem 3-teiligen Flurstück, wobei 1 Flurstück zu 100 % der Person A, die 2 restlichen Flurstücke uns als Personen A + B je zur Hälfte (gem. Grundbuch) gehören.
    Frage: "Wie sind die Anteile am Grundstück [#51: Zähler und Nenner bei den Eigentümern A bzw. B] anzugeben, denn nach #32 (Eigentumsverhätnisse) springt das Formular direkt zu #41?
    Gruß aus dem Oberbergischen

    #2
    Das werdet ihr anhand der Flächensumme aller 3 Flurstücke ausrechnen müssen, die Gesamtfläche ist hierbei der Nenner.

    Die 2 Flurstücke im Gemeinschaftseigentum teilt man hälftig auf, Person rechnet sein Flurstück hinzu, dann hat man die Zähler.

    Vielleicht kann man kürzen, das muss aber nicht sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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