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Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3)

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    Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3)

    Hallo,
    ich verzweifel gerade an dieser Anlage, ich finde hier kein Feld wo man den Bodenrichtwert eintragen kann.
    Gibt es keines?


    #2
    Gibt es keines?
    Nein, es gibt keines. Der Bodenrichtwert ist bei Landwirtschaft nicht bewertungserheblich. Es zählen nur Flächen, Nutzungsarten und

    - soweit vorhanden - Ertragsmesszahlen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oh prima, vielen Dank!

      Habe da doch noch eine Frage (Land und Forstwirtschaft).

      Mein verstorbener Sohn war in einer Grundstücksgemeinschaft(Acker) mit seiner Tante und hat vom Finanzamt das Aktenzeichen erhalten. Die Tante hat KEIN Schreiben bekommen.
      Inzwischen wurde sein 1/2 Anteil auf meine Schweigertochter und die minderjährige Enkeltochter zu je 1/4 im Grundbuch umgeschrieben.

      Kann meine Schwiegertochter mit diesen Aktenzeichen die Grundsteuer für diese Grundstücksgemeinschaft einreichen? Was ist mit der Tante, die muss dann auch mit diesem Aktenzeichen eine Feststellungserklärung einreichen.
      ( es ist ja keine Erbengemeinschaft die eine eigene Steuernummer hat)

      Meine Schwiegertochter hat aber auch noch eigenes Ackerland und dafür auch ein Aktenzeichen. Könnte sie das oben genannte Ackerland der Grundstücksgemeinschaft ( 2 Flurstücke ) nicht mit zu ihren Aktenzeichen dazu eingeben? Oder betrifft das jeweilige Aktenzeichen immer die Gemeinschaft??

      Ist blöd gefragt aber das ist schon alles verwirrend :-(

      Vielen Dank in voraus!

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        #4
        Oder betrifft das jeweilige Aktenzeichen immer die Gemeinschaft??
        So ist das. Man kann da in der Regel nur etwas zusammenlegen, wenn Personenidentität bei den Gemeinschaftern besteht.

        Für die Grundstücksgemeinschaft mit der Tante muss nur eine Erklärung eingereicht werden, das kann die Schwiegertochter

        machen, wenn die Verhältnisse am 01.01.2022 bereits so waren, wie sie jetzt sind, dein Sohn also bereits 2021 verstorben ist.

        Das ist jetzt eine Mischung aus Bruchteilsgemeinschaft und Erbengemeinschaft, die man als Grundstücksgemeinschaft

        ausschließlich von natürlichen Personen einreichen sollte. Auf die Bewertung hat das keinen Einfluss. Man muss bei diesen

        Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen zusätzliche Angaben machen, das wird gern übersehen. Außerdem muss man

        jemand als Empfangsbevollmächtigten benennen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Das verstehe ich richtig, die Schwiegertochter macht dann zwei Feststellungserklärungen, einmal für sich und einmal für die Gemeinschaft?

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            #6
            die Schwiegertochter macht dann zwei Feststellungserklärungen, einmal für sich und einmal für die Gemeinschaft?
            Genauso ist das ! Falls es noch ein eigenes Wohnhaus gibt, macht sie 3 Erklärungen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Gottseidank nicht :-)

              Herzlichen Dank für die Antworten!
              VG Heike

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                #8
                Gottseidank nicht :-)
                Wieso ? Ich mache gern 3 Erklärungen. Ich würde auch mehr machen, wenn wir mehr Immobilien hätten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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