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Abgabe Erklärung zur Grundsteuer ohne Aktenzeichen (NRW)

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    Abgabe Erklärung zur Grundsteuer ohne Aktenzeichen (NRW)

    Hallo zusammen,

    ist für die Abgabe der der Erklärung zur Grundsteuer für ein Grundstück (Land- und Forstwirtschaft) über Elster zwingend ein Aktenzeichen erforderlich oder reicht die Angabe der Steuernummer aus? Denn außer einem Aktenzeichen liegen mir alle andere Daten vor! Vom FA habe dazu keine Post bekommen und bisher auch noch keine Steuern gezahlt weshalb mir kein Aktenzeichen vorliegt.

    #2
    über Elster zwingend ein Aktenzeichen erforderlich
    Meiner Meinung nach ja. Ich glaube nicht, dass eine für die Einkommensteuer gültige Steuernummer in dem Feld für das Aktenzeichen

    akzeptiert wird. Bitte einfach selbst ausprobieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      wir haben auch das Schreiben vom FA nicht bekommen. Man hat mir gesagt, ich könne die Nr. vom Einheitswertbescheid (EW-Nr.)nehmen.

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        #4
        Man hat mir gesagt, ich könne die Nr. vom Einheitswertbescheid (EW-Nr.)nehmen.
        Das ist zwar richtig, aber dazu muss man einen Einheitswertbescheid haben. Wenn jemand schreibt:

        ... und bisher auch noch keine Steuern gezahlt weshalb mir kein Aktenzeichen vorliegt.
        spricht vieles dafür, dass kein Einheitswertbescheid vorliegt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Richtig mir wurde kein Einheitswertbescheid zugestellt. Kann dies evtl. mit der Größe des Grundstücks zu tun haben, denn es ist nur 77 qm groß?

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            #6
            Kann dies evtl. mit der Größe des Grundstücks zu tun haben, denn es ist nur 77 qm groß?
            Genau das ist der Grund ! Da kommt nämlich im bisherigen System 0,00 € heraus, wahrscheinlich im neuen System ebenfalls,

            aber ganz genau weiß ich das auch nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Eine Erklärung dafür werde ich aber trotzdem abgeben müssen? Habe bei der Hotline des FA angerufen und meinen Fall geschildert. Mir wurde hierzu ein Rückruf versprochen auf den ich nun schon seit einer Woche warte :-)!

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                #8
                Habe es ohne Aktenzeichen versucht aber ohne geht es in NRW nicht. In einigen anderen Bundesländern soll es aber alleine mit der Steuernummer gehen.

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                  #9
                  In einigen anderen Bundesländern soll es aber alleine mit der Steuernummer gehen.
                  Das sind Bundesländer, in denen es eigene Steuernummern für Grundbesitz gibt. Mit den Steuernummern für die Einkommensteuer haben die nichts zu tun
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Ich würde bei Geringstland einfach gar nichts machen und abwarten.

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                      #11
                      Kaum zu glauben aber heute kam der lang erwartete Rückruf vom FA.
                      Folgende Informationen habe ich bekommen:
                      Grundsätzlich muss jedes Grundstück egal welche Größe angegeben werden.
                      Verschiedene Grundstücke aus Land- und Forstwirtschaft werden unter einem Aktenzeichen zusammen gefasst.
                      In meinem Fall kann ich das Grundstück, für das mir kein Aktenzeichen vorliegt unter dem des Nachbargrundstückes das mir ebenfalls gehört und mir ein Aktenzeichen vorliegt, erfassen.
                      Wäre dies nicht möglich gewesen, hätte ich vom Finanzamt ein Aktenzeichen bekommen.
                      Dies ist aber nur wie bereits erwähnt bei Grundstücken die unter Land und Forstwirtschaft Fällen möglich.

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