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Grundsteuererklärung Bayern - Heizungsraum als Nutzfläche?

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    Grundsteuererklärung Bayern - Heizungsraum als Nutzfläche?

    Hallo Leute,

    Ich habe meine Grundsteuererklärung soweit fertig bis auf die Sache mit dem Heizungsraum im Keller eines Reihenhauses macht mir Sorgen. Ich weiß nicht ob ich mein Heizungsraum, der nur 18 m² groß ist, als Nutzfläche im Grundsteuererklärung bei der Angabe von Nutzflächen mitangeben bzw. miteinberechnen muss oder nicht. Weiß einer wie das abläuft? Ich habe im Raum nur die Heizung mit 3 Öl-Tanks drin.
    Habe dazu leider keine Unterlagen. Würde mich freuen wenn einer von euch dazu was sagen kann. Vielen Dank im Voraus!
    Zuletzt geändert von RedHeat; 11.08.2022, 18:54.

    #2
    Nein, ein Heizungsraum ist nicht anzugeben, der zählt ja nicht zur Wohnfläche. In der Regel bleiben alle Räume im Keller außen vor.

    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke! Ich habe es nur als Nutzfläche angegeben, nicht als Wohnfläche. Aber ein Heizungsraum gilt somit auch nicht als Nutzfläche?? Kann ich also den Heizungsraum von der Gesamtnutzfläche abziehen soweit ich richtig verstanden habe?
      Der andere Raum im Keller ist nur ein Wasch- bzw. Hobbyraum den ich ebenfalls als Nutzfläche angegeben habe.

      Es ist so verwirrend. Da steht es gehört nicht zu Wohnfläche, soweit OK. Bleibt also die Nutzfläche aber darüber steht nichts ob es dann als Nutzfläche anzurechnen ist oder nicht.
      Zuletzt geändert von RedHeat; 11.08.2022, 18:20.

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        #4
        Nutzflächen innerhalb eines Wohngebäudes sind nur in Ausnahmefällen bewertungsrelevant, z. B. bei gewerblicher Mitbenutzung,

        bei reinen Wohngebäuden ist in Bayern nur die Wohnfläche zu erklären.

        Was erklärt werden muss, sind Garagen. Da die aber bis 50 m² anrechnungsfrei bleiben, ist da in der Regel als Nutzfläche 0 anzugeben,

        für Gartenhäuschen gilt das entsprechend bis 30 m² Nutzfläche.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke, habe jetzt bei Nutzfläche eine 0 eingetragen und die Grundsteuererklärung erneut übermittelt. Hoffe dass es so passt und Finanzamt kein Ärger macht wegen nachträgliche Änderung.

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