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Grundsteuer Hessen unbebautes Grundstück

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    Grundsteuer Hessen unbebautes Grundstück

    Hallo,

    versuche mich gerade an der Grundsteuererklärung für ein unbebautes Grundstück...
    Das Grundstück ist zu gleichen Teilen auf ein Ehepaar eingetragen.

    Also habe ich im Hauptformular unter (11) Eigentumsverhältnisse "Ehegatten" angegeben und für beide die Punkte (19) bis (31) ausgefüllt.
    Bei Punkt (31) "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" habe ich als Zähler und Nenner 1/2 eingetragen.

    Jetzt wird in der Anlage Grundstück erneut nach "Miteigentumsanteil nach Grundbuch" gefragt:
    Muss ich hier nochmals 1/2 eintragen ???
    ... gilt das dann für beide Eheleute oder muss eine zweite Grundsteuererklärung, quasi jeden Partner einzeln, ausgefüllt werden???


    Mit der Bürokratenlogik zu ich mir schwer

    LG,
    maxxam


    #2
    Jetzt wird in der Anlage Grundstück erneut nach "Miteigentumsanteil nach Grundbuch" gefragt:
    Nein, in der Anlage Grundstück wird nach dem Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück gefragt. Bei einem

    unbebauten Grundstück ist da 1 und 1 zutreffend. Es ist nur eine Grundsteuererklärung für die Ehegatten einzureichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort.

      Es ist irritierend, dass in der Anlage Grundstück "Miteigentumsanteil laut Grundbuch" steht. Im Grundbuch eingetragen ist 1/2 (pro Person).
      ... für zwei Personen ist das zwar in der Summe 1/1 ... aber für Otto-Normalverbraucher doch sehr undurchsichtig formuliert.

      Liebe Grüsse,
      maxxam

      Kommentar


        #4
        ... aber für Otto-Normalverbraucher doch sehr undurchsichtig formuliert.
        Die Zeilenbeschriftung ist im Formular für Hessen irreführend, da gebe ich dir recht. In Bayern steht bei dieser Zeile:

        Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler (X,XXXXX) Nenner
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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