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Est 2x Pflege-Pauschbetrag für jeweils ein Elternteil Pflegegrad 3

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    Est 2x Pflege-Pauschbetrag für jeweils ein Elternteil Pflegegrad 3

    Liebes Forum,

    bei meiner Est habe ich zwei mal den Pauschbetrag für Pflegegrad 3 eingetragen. Einmal für meine Frau (sie ist Hausfrau) und ihren pflegebedürftigen Vater und einmal für mich (Steuerklasse 3) und meine pflegebedürftige Mutter. Beide haben Pflegegrad 3, also ist der Pauschbetrag jeweils 1100 €. Ich habe das in der "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" angegeben. Wir kümmern uns jeweils ausschließlich um unsere jeweiligen Angehörigen - also habe ich in Zeile 12 "Anzahl der weiteren an der Pflege beteiligten Personen" eine 1 eingetragen.
    Meine Frau und ich geben eine gemeinsame Steuererklärung ab.
    Wenn ich nach der Prüfung die detaillierte Steuerberechnung erzeugen lasse, steht aber nur einmal der Pauschbetrag in der Berechnung:

    außergewöhnliche Belastungen
    ab
    Pflege-Pauschbetragnach§33bAbs.6 EStG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-1.100

    Ist das korrekt? Ich hätte jetzt den doppelten Wert erwartet. Oder kann man der detaillierten Steuerberechnung nicht trauen?

    Vielen Dank für Hinweise!
    Zuletzt geändert von schorschmeier; 11.08.2022, 20:14.

    #2
    Wir kümmern uns jeweils ausschließlich um unsere jeweiligen Angehörigen - also habe ich in Zeile 12 "Anzahl der weiteren an der Pflege beteiligten Personen" eine 1 eingetragen.
    Du schreibst doch selbst, dass jeder von euch sich ausschließlich um die eigenen Angehörigen kümmert, warum erklärst du dann,

    es sei jeweils eine weitere Person an der Pflege beteiligt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich bin darüber gestolpert, daß ich eine 0 eingetragen habe - dann gibt es eine Fehlermeldung! Lässt man das Feld aber leer ist alles OK!
      Vielen Dank für den Hinweis!

      Kommentar


        #4
        Lässt man das Feld aber leer ist alles OK!
        Wenn nicht ausdrücklich 0-Werte verlangt werden, sollte man auch keine 0-Werte eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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