Liebes Forum,
bei meiner Est habe ich zwei mal den Pauschbetrag für Pflegegrad 3 eingetragen. Einmal für meine Frau (sie ist Hausfrau) und ihren pflegebedürftigen Vater und einmal für mich (Steuerklasse 3) und meine pflegebedürftige Mutter. Beide haben Pflegegrad 3, also ist der Pauschbetrag jeweils 1100 €. Ich habe das in der "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" angegeben. Wir kümmern uns jeweils ausschließlich um unsere jeweiligen Angehörigen - also habe ich in Zeile 12 "Anzahl der weiteren an der Pflege beteiligten Personen" eine 1 eingetragen.
Meine Frau und ich geben eine gemeinsame Steuererklärung ab.
Wenn ich nach der Prüfung die detaillierte Steuerberechnung erzeugen lasse, steht aber nur einmal der Pauschbetrag in der Berechnung:
außergewöhnliche Belastungen
ab
Pflege-Pauschbetragnach§33bAbs.6 EStG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-1.100
Ist das korrekt? Ich hätte jetzt den doppelten Wert erwartet. Oder kann man der detaillierten Steuerberechnung nicht trauen?
Vielen Dank für Hinweise!
bei meiner Est habe ich zwei mal den Pauschbetrag für Pflegegrad 3 eingetragen. Einmal für meine Frau (sie ist Hausfrau) und ihren pflegebedürftigen Vater und einmal für mich (Steuerklasse 3) und meine pflegebedürftige Mutter. Beide haben Pflegegrad 3, also ist der Pauschbetrag jeweils 1100 €. Ich habe das in der "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" angegeben. Wir kümmern uns jeweils ausschließlich um unsere jeweiligen Angehörigen - also habe ich in Zeile 12 "Anzahl der weiteren an der Pflege beteiligten Personen" eine 1 eingetragen.
Meine Frau und ich geben eine gemeinsame Steuererklärung ab.
Wenn ich nach der Prüfung die detaillierte Steuerberechnung erzeugen lasse, steht aber nur einmal der Pauschbetrag in der Berechnung:
außergewöhnliche Belastungen
ab
Pflege-Pauschbetragnach§33bAbs.6 EStG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-1.100
Ist das korrekt? Ich hätte jetzt den doppelten Wert erwartet. Oder kann man der detaillierten Steuerberechnung nicht trauen?
Vielen Dank für Hinweise!
Kommentar