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    2 Grundstücke (bebaut und unbebaut) eintragen?

    Hallo liebes Forum,
    ich habe 2 Grundstücke (2 verschiedene Flurstücke) in einer Straße (gleiche Anschrift), die praktisch zusammengehören. Ein Flurstück ist bebaut, das zweite Flurstück wurde viel später dazu gekauft und ist unbebaut ("Garten"). Ich habe jetzt aber nur die Möglichkeit bebaut ODER unbebaut anzugeben. Ich müsste doch für beide Grundstücke separate Angaben machen können, was anscheinend nicht der Fall ist und sehr viele Bürger betreffen dürfte.
    Danke vorab für die Hilfe. Freundliche Grüße, Christian

    #2
    Wenn du schon bisher 2 Aktenzeichen und zwei Einheitswertbescheide hast, musst du auch 2 Grundsteuererklärungen abgeben. Wenn nicht, bleibt ja nur bebaut.

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      #3
      Ich habe leider nur ein Aktenzeichen (Saarland) auf dem beide Flurstücke einzeln aufgelistet sind und den selben BRW haben. Ich kann aber nur zu einem Flurstück Angaben machen. Trotzdem vielen Dank.

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        #4
        Ich kann aber nur zu einem Flurstück Angaben machen. Trotzdem vielen Dank.
        Wie kommst du jetzt darauf ? Man kann im Hauptvordruck jede Menge Flurstücke erfassen und bei gleichem BRW sind die Flächenwerte auch

        in der Anlage Grundstück problemlos darstellbar..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe im Hauptvordruck bei Gemarkung/Flurstück beide Grundstücke eingetragen. Mein Grundproblem ist aber folgendes: Bei der Art der wirtschaftlichen Einheit kann ich unbebautes Grundstück ODER bebautes Grundstück wählen. Ich habe aber beides, ein bebautes Grundstück mit Haus und ein viel später erst erworbenes unbebautes Grundstück direkt hinter dem Haus, was wohl in der Grundsteuer einen deutlichen Unterschied machen würde. Das Programm wertet dann aber die beiden Grundstücke als bebaut, was falsch ist. Wähle ich bebautes Grundstück und gebe bei der Grundstücksart "Einfamilienhaus" aus, könnte ich bei "Angaben zu Grund und Boden" beide Werte zusammenfassen (257m2 + 208m2). Dann gelten aber beide Flurstücke als bebaut. Richtig kompliziert wird es, wenn die Bodenrichtwerte der beiden Flurstücke verschieden sind, was durchaus möglich wäre. Das muss ein Fehler im System sein. Bevor ich mein Leben lang zu hohe Steuern bezahle, warte ich lieber mal ab.

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            #6
            Ich habe aber beides, ein bebautes Grundstück mit Haus und ein viel später erst erworbenes unbebautes Grundstück direkt hinter dem Haus, was wohl in der Grundsteuer einen deutlichen Unterschied machen würde
            Das deshalb zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehört und als Bestandteil des bebauten Grundstücks zu erklären ist. Das ist kein Fehler im System,

            da hilft dir zuwarten nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich habe auch 2 Grundsücke (bebaut und unbebaut) und für beide nur 1 AZ (NRW) . Das unbebaute Grundsück ist ein Weg, der von der Öffentlichkeit benutzt wird (Wegerecht) und ausschließlich dem Zugang zu meinem, aber auch zu weiteren fremden Grundstücken dient. Dieses Grundstück ist m. E,. keineswegs eine wirtschaftliche Einheit mit meinen bebauten Grundstück. Was soll ich tun?

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                #8
                Dieses Grundstück ist m. E,. keineswegs eine wirtschaftliche Einheit mit meinen bebauten Grundstück. Was soll ich tun?
                Das ist deine Rechtsauffassung, das musst du mit dem Finanzamt klären. Steuerberatung gibt es hier nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ist klar. Aber angenommen, es wäre so, dann ist dieser Fall mit Elster nicht darstellbar, oder? Wenn doch, sag mit bitte wie.

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                    #10
                    Aber angenommen, es wäre so, dann ist dieser Fall mit Elster nicht darstellbar, oder?
                    Ohne zweites Aktenzeichen nicht ! Da kannst du allenfalls Ergänzende Angaben machen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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