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    2 Grundstücke (bebaut und unbebaut) eintragen

    Hallo liebes Forum,
    ich habe 2 Grundstücke (2 verschiedene Flurstücke) in einer Straße (gleiche Anschrift), die praktisch zusammengehören. Ein Flurstück ist bebaut, das zweite Flurstück wurde viel später dazu gekauft und ist unbebaut ("Garten"). Ich habe jetzt aber nur die Möglichkeit bebaut ODER unbebaut anzugeben. Ich müsste doch für beide Grundstücke separate Angaben machen können, was anscheinend nicht der Fall ist und sehr viele Bürger betreffen dürfte.
    Danke vorab für die Hilfe. Freundliche Grüße, Christian

    #2
    Der Garten gehört zum Haus, der wird nicht getrennt bewertet. Das Grundstück einschließlich Garten ist als bebaut zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Hilfe! Ein sehr großer Garten gehörte jahrzehntelang zu einem anderen Haus. Nach dem Tod des Besitzers wurden einzelne Flächen an andere Anwohner verkauft. Ich verstehe nicht, warum dann dieses unbebaute Grundstück, das viel später erworben wurde, als bebaut zu erkären ist. Die Bodenrichtwerte könnten doch verschieden sein (Baugrundstück vs. nicht erschlossene Grünfläche). Das wird auf jeden Fall dann teurer.

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        #4
        Die Bodenrichtwerte könnten doch verschieden sein
        Wären sie verschieden, würde das ja auch in die Bewertung einfließen. Ansonsten gilt:

        Zu einer wirtschaftlichen Einheit werden Flurstücke und Gebäude zusammengefasst, die die gleiche Vermögensart haben, zusammen genutzt werden und derselben Eigentümerin bzw. demselben Eigentümer oder denselben Eigentümerinnen bzw. denselben Eigentümern gehören.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo zusammen, ich habe das gleiche Problem, ein bebautes und ein unbebautes Grundstück. Die Antwort von Charlie24 leuchtet mir nicht ein. Was ist, wenn beide Grundstücke nicht direkt nebeneinander liegen oder beide nebeneinander liegen aber unterschiedliche Bodenrichtwerte haben. Beide Fälle sind nicht in Elster eintragbar. VG JöSt

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            #6
            Die Antwort von Charlie24 leuchtet mir nicht ein.
            Das mag ja sein, aber am Bewertungsrecht kann ich auch nichts ändern.

            ... oder beide nebeneinander liegen aber unterschiedliche Bodenrichtwerte haben.
            Natürlich lassen sich 2 Bodenrichtwerte problemlos darstellen, nur bei mehr als 2 macht die Webanwendung nicht mit.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Danke für die schnelle Rückmeldung. Habe gerade Ihr Beispiel vom 1.8. gefunden (Aufteilung einer wirtschaftlichen einheit mit unterschiedlichen BRW). Top, Danke. Werde es damit mal versuchen. VG JöSt

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