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Grundbuchblatt für Flurstück

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    Grundbuchblatt für Flurstück

    Hallo liebes Forum,
    in der Anlage Grundstück (BayGrSt 2) Formular Gemarkung/Flurstück Feld 12 - Grundbuchblatt kann ich nur 1 Grundbuchblatt eintragen. Es gibt aber auf das Flurstück Eintragungen in drei Grundbuchblätter. Welches Blatt muss hier eingetragen werden? Danke und viele Grüße.

    #2
    Es gibt aber auf das Flurstück Eintragungen in drei Grundbuchblätter.
    Bitte näher erläutern !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe eine Eigentumswohnung auf einem Flurstück. Zu der Wohnung (136/1000 MEA) gehören 1 Garage (2/1000 MEA) und ein Kellerraum (1/1000 MEA). Zusammen also 139/1000 MEA. Dazu habe ich eine Eintragungsbekanntmachung in 3 Grundbuchblätter vom Grundbuchamt bekommen. Was muss ich hier nun ins Formular Gemarkung/Flurstück bei Grundbuchblatt (Feld 12) bzw. bei Miteigentumsanteil genau eintragen? Danke.

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        #4
        Was muss ich hier nun ins Formular Gemarkung/Flurstück bei Grundbuchblatt (Feld 12) bzw. bei Miteigentumsanteil genau eintragen? Danke.
        Man erfasst das gleiche Flurstück 3-mal nacheinander und gibt in Zeile 6 die jeweiligen Miteigentumsanteile an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ok, danke. Aber dann wird auch die Fläche vom Grundstück 3mal gezählt?!

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            #6
            Aber dann wird auch die Fläche vom Grundstück 3mal gezählt?!
            Nur die vom Flurstück ! Darauf wird aber hingewiesen.

            Summe_Flurstück.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              D.h. jetzt konkret, es wäre trotzdem richtig eingetragen in das Formular. Und der „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil“ wird an anderer Stelle im Formular berücksichtigt?

              Vielen Dank und freundliche Grüße
              Nairolf

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                #8
                Und der „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil“ wird an anderer Stelle im Formular berücksichtigt?
                Der wird vom Finanzamt aufgrund deiner Angaben zu Zähler und Nenner in Zeile 6 berechnet. Das Formular berechnet die Anteile nicht,

                man hat sich die Programmierung geschenkt. Du kannst dir selbst eine Berechnung basteln, siehe Tabellenbeispiel:

                Bayern_Beispiel_2.JPG
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Verstanden. Dankeschön für das Tabellenbeispiel. Wie kommst du hier auf 1700 qm?
                  In meinen bisherigen Bescheiden (Einheitswertbescheid, Grundsteuermessbescheid) ist der Anteil an der Grundstücksfläche nicht angegeben. Hier wurde nur die Wohnfläche berücksichtigt. Ändert sich das mit der Grundsteuerreform?
                  Ich finde in meinen Unterlagen auch keine Zuordnung zwischen Grundbuchblatt-Nr. und Objektart (Wohnung, Garage, Keller). Spielt das hier eine Rolle?
                  Vielen Dank nochmal für Deine Hilfe.

                  Viele Grüße
                  Nairolf

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                    #10
                    Wie kommst du hier auf 1700 qm?
                    Da habe ich vergessen, die Formel anzupassen, es sind natürlich 850 m² mehr.

                    Ändert sich das mit der Grundsteuerreform?
                    Ja, das ändert sich. Grund und Boden fließt in Bayern mit 4 Cent/m² in die Bemessungsgrundlage ein, also 118 m² * 0,04 €.

                    Ich finde in meinen Unterlagen auch keine Zuordnung zwischen Grundbuchblatt-Nr. und Objektart (Wohnung, Garage, Keller). Spielt das hier eine Rolle?
                    Nein, du gibst bei Gebäude deine Wohnung und deren Wohnfläche an, außerdem die Garage mit 0 m Nutzfläche, der Kelleranteil ist nicht zu erklären.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ok, danke. Aber wieso ist der Kelleranteil nicht zu erklären, aber die Garage schon? Ich habe auch den Keller mit Nutzfläche 0 angegeben. Falsch?

                      Viele Grüße
                      Nairolf

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                        #12
                        Ich habe auch den Keller mit Nutzfläche 0 angegeben. Falsch?
                        Das Kellerabteil rechnet nicht zur Wohnfläche. Da es im Gebäude der Wohnung liegt, bleibt es völlig unberücksichtigt und muss

                        anders als Nebengebäude und Garagen überhaupt nicht angegeben werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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