Meine Schwiegermutter hat meiner Frau in 2013 mehrere Waldstücke überschrieben. Seit 2017 machen wir eine EÜR. Die Art der Gewinnermittlung geschieht über Paragraph 4 Absatz 3 EStG. In 2021 haben wir Gewinne aus Holzernte und Verkauf von zwei Waldstücken. In welchen Zeilen in Anlage L trage ich den Verkauf der Waldstücke ein? In welchen Zeilen trage ich den Verkauf in der Anlage EÜR ein?
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Keine Ankündigung bisher.
Waldverkauf, Eintrag in EÜR und Anlage L
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Es ändert sich auch nichts wenn ich angebe das ich nichts verkauft habe. Die EÜR ist dann wie früher ausgefüllt(fehlerfrei). Der Fehler bleibt. Ich möchte die Frage aber nochmal neu formulieren:
Meine Schwiegermutter hat uns 2013 Waldstücke überschrieben. Die Gewinnermittlung findet nach Paragraph 4 Absatz 3 EStG statt. Zwei von diesen Waldstücken haben wir 2021 verkauft.
Bis jetzt war die EÜR (ohne Verkauf von Wald) ohne Probleme.
- Wo trage ich den Verkauf in Anlage L ein?
- Gibt es irgendeine Steuerliche Entlastung/Pauschbetrag den ich in der Anlage L eintragen kann?
- Wo und was trage ich bzgl. der Waldverkaufs in der EÜR ein. Die Gewinne aus Holzverkauf und Kosten sind kein Problem.
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Zitat von Kwidzr96 Beitrag anzeigenEs ändert sich auch nichts wenn ich angebe das ich nichts verkauft habe.
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Die Fehlermeldung sagt dass Entnahmen und Einlagen anzugeben sind. Das hast Du aber nicht gemacht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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