Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

wie gebe ich eine große Scheune (Lagerfläche) an?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    wie gebe ich eine große Scheune (Lagerfläche) an?

    Bei der Erstellung der Unterlagen zur neuen Grundsteuer finde ich keine belastbaren Infos, wie eine Scheune auf dem Grundstück bewertet wird. Unser Grundstück ist 2.000 m² groß und mit einem Zweifamilienhaus (Baujahr 2005) bebaut. Außerdem befindet sich eine Scheune (Baujahr vor 1930, ca. 200 m²), die nur zu Lagerzwecken benutzt wird, auf dem Grundstück. Wie berücksichtige ich die Scheune korrekt? Grundsteuer in Sachsen-Anhalt.
    Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung.

    #2
    Wie groß ist denn die gesamte Wohn- und Nutzfläche des Zweifamilienhauses ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das Zweifamilienhaus hat ca. 250 qm

      Kommentar


        #4
        Das Zweifamilienhaus hat ca. 250 qm
        In § 249 BewG ist dazu folgendes geregelt:

        Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Ein Grundstück gilt auch dann als Zweifamilienhaus,
        wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Zweifamilienhaus
        nicht wesentlich beeinträchtigt wird.


        Die Nutzflächen der Scheune wären in diesem Fall bei der Wohnfläche hinzu zu rechnen. 200 m² sind allerdings schon einiges und wenn in den 250 m²

        nicht nur die Wohnflächen, sondern auch Nutzflächen im Haus enthalten sind, könnte die 50%-Grenze schon überschritten werden, so dass ein

        gemischt genutztes Grundstück zu erklären wäre. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
          Allerdings verunsichert mich die Information sehr.
          Die Scheune ist nur zum Teil als Lagerplatz vermietet (ca. 100 qm), der Rest wird als „Keller“ für die Mieter des Zweifamilienhauses genutzt, da dort kein Keller vorhanden ist.
          Im Haus befindet sich ein Nutzraum (Heizung, ca. 18 qm).
          Ich sehe hier hohe Grundsteuern auf uns zukommen….

          Kommentar


            #6
            ... der Rest wird als „Keller“ für die Mieter des Zweifamilienhauses genutzt, da dort kein Keller vorhanden ist.
            Wäre der Keller im Haus, müssten die Nutzflächen nicht erklärt werden, das ergibt sich aus der Wohnflächenverordnung.

            Dann müsstest du nur die 100 m² hinzurechnen. Das ist aber alles bereits Steuerrecht, das werden wir im Anwenderforum nicht

            klären können, verbindlich sowieso nicht. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X