BZST USt-Rückvergütung - Frage zu den anzuhängenden Belegen

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  • Peaches
    Neuer Benutzer
    • 02.07.2010
    • 8

    #1

    BZST USt-Rückvergütung - Frage zu den anzuhängenden Belegen

    Hallo,

    ich hab schon wieder eine Frage, die mir hier vielleicht jemand beantworten kann:
    Belege in Dateiform müssen in Frankreich angehangen werden für Belege zwischen 250 und 1000€, lt. BzSt: https://www.elsteronline.de/hilfe/bop/private/help_ustveu.html

    Wie verhält es sich bei Beträgen über 1000€? Original hinschicken? Oder was bedeutet die Einschränkung? Logisch wäre es nicht, wenn ab 1000€ dann kein Beleg mehr nötig ist :-)

    Danke für Eure Hilfe

    Peaches
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