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Feststellung des Grundsteuerwertes in der Eigentumswohnung

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    Feststellung des Grundsteuerwertes in der Eigentumswohnung

    Hallo,
    es geht um die Feststellung des Grundsteuerwertes.

    Ich benötige den zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil: Zähler und den Nenner.

    Ich besitze eine Eigentumswohnung. Es gibt eine Eigentumsgemeinschaft. Es gibt 36 Wohneinheiten. 2313 m2 beträgt die Fläche. Der Bodenrichtwert ist 180 Mehrgeschossig. Mit diesen Daten wie bestimme ich jetzt den Zähler und Nenner kann mir bitte bitte bitte jemand helfen???
    Zuletzt geändert von Melon06; 12.08.2022, 16:33.

    #2
    Vom zuständigen Finanzamt, hier in Baden-Württemberg, bekam ich einen Brief, dem der Zähler des Flurstücks zu entnehmen war. Bei Verheirateten, beide zu gleichen Teilen Eigentümer des Objekts, war laut Anleitung 1,000 als Zähler einzutragen. Nenner 1. Das ging elektronisch fehlerfrei über ELSTER so durch zum Online-Finanzamt.
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    Zuletzt geändert von johojo; 12.08.2022, 16:52.

    Kommentar


      #3
      Mit diesen Daten wie bestimme ich jetzt den Zähler und Nenner kann mir bitte bitte bitte jemand helfen???
      Der Anteil deiner Eigentumswohnung am Flurstück der Wohnanlage steht im notariellen Kaufvertrag und auch im Grundbuch,

      dort musst du nachsehen. Die Antwort im Beitrag #2 ist bei Wohnungseigentum nicht hilfreich, sondern falsch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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