Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Bayern - Wohnanlage mit mehreren Flurstücken

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Bayern - Wohnanlage mit mehreren Flurstücken

    Hallo liebe Forums Mitglieder,

    wie viele von euch versuche ich momentan meine Grundsteuererklärung auszufüllen. Ich bewohne eine ETW in einer Wohnanlage die laut Bayern Atlas und Notarurkunde aus mehreren Flurstücken besteht:

    Flurstück Nr. 1234 - 4000qm (ETW)
    Flurstück Nr. 1234 / 2 - 9000qm
    Flurstück Nr. 1234 / 12 - 4500qm (Garage)

    In der Notarurkunde ist jedoch nur ein Miteigentumsanteil von 96/10.000 für die ETW und 10/10.000 für die Garage eingetragen.
    Die Garage liegt auf einem anderen Flurstück als die Wohnung

    Wenn ich nun die Fläche addiere (17.500qm) und in der Gemarkung sowohl die ETW als auch die Garage eintrage, erhalte ich in der Übersicht eine Gesamtfläche ("Summe der Flurstücksfläche(n)") von 35.000qm angezeigt.
    Ist der Fehler nun, dass ich die Flurstücksflächen addiert habe, obwohl in der Notarurkunde steht, dass 96/10.000 an dem "rechtlich vereinigten Grundstück der Gemarkung" mein Eigentum sind?

    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

    Vielen Dank & Grüße,
    Wolfi

    #2
    ein Miteigentumsanteil von 96/10.000 für die ETW und 10/10.000 für die Garage eingetragen.
    Jeweils an dem vereinigten Grundstück oder ist der Miteigentumsanteil der Garage nur am Flurstück 1234/12 eingetragen ?

    Die Addition der Ausgangsflächen ist nicht relevant, das Webformular berechnet die Anteile nicht, es werden nur die erfassten Flurstücke addiert.

    Summe_Flurstück.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine Antwort!

      Aus der Notarurkunde geht leider nicht hervor zu welchem Flurstück die Wohnung und zu welchem Flurstück die Garage gehört. Das könnte ich jedoch im Bayern Atlas herausfinden.

      In der Notarurkunde steht wie folgt geschrieben:



      Der Sicherungsgeber wird Eigentümer folgenden Grundbesitzes:

      a) das im Grundbuch von Amtsgerichts ... Band 123 Blatt 45678 vorgetragenen Wohneingentums besthend aus:

      96/10.000-Miteigentumsanteil an dem rechtlich vereinigten Grundstück der Gemarkung

      Flurstück Nr. 1234 - Straße / Hausnummer zu 4000qm,
      Flurstück Nr. 1234 / 2 - Straße / Hausnummer zu 9000qm,
      Flurstück Nr. 1234 / 12 - Straße / Hausnummer zu - 4500qm

      verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Straße / Hausnummer nebst Kellerraum Nummer 12 laut Aufteilungsplan;

      b) des im Grundbuch des Amtsgerichts ... Band 789 Blatt 101112 vorgetragenen Teileigentums, bestehend aus:

      10/10.000-Miteigentumsanteil an dem vorstehend unter a) beschriebenen Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage Nr. 123 laut Aufteilungsplan;




      Der Aufteilungsplan liegt mir jedoch (bisher) leider nicht vor.

      Vielen Dank & Grüße,
      Wolfi

      Kommentar


        #4
        Die Formulierung im notariellen Kaufvertrag ist eindeutig, da musst du nirgendwo nachsehen.

        Auch der Miteigentumsanteil der Garage betrifft das rechtlich vereinigte Grundstück, also alle 3 Flurstücke.

        Du musst jedes Flurstück zweimal erfassen, einmal mit den 96/10000 und das zweite mal mit den 10/10000

        jeweils als Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück.

        Bei der Grundbuchstelle ist nur die Blattnummer anzugeben, die Angabe zum Band ist seit der Umstellung

        des Grundbuchs auf Loseblattführung weggefallen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Grundsteuer f. Berlin: in unserer Kanzlei arbeiten wir mit Datev. Wir können bei Eingabe der Flurstücke mehr als 2 Flurstücke eintragen. Bei Elster online ist das leider nicht möglich. Großes Manko bei Elster online. Wenn man mehr als 2 Flurstücke hat, muss die Möglichkeit bestehen, alle Flurstücke laut Grundbuch einzutragen. Oder hat jemand eine Idee, wie man das Problem löst. Mit freundlichen Grüßen Kalee591922

          Kommentar


            #6
            Wir können bei Eingabe der Flurstücke mehr als 2 Flurstücke eintragen. Bei Elster online ist das leider nicht möglich. Großes Manko bei Elster online
            Bei Mein ELSTER kann man auch 100 Flurstücke erfassen, das ist doch kein Problem ? Man kann allerdings nur 2 Bodenrichtwerte darstellen,

            aber das ist bei kommerziellen Programmen auch nicht anders.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Man kann allerdings nur 2 Bodenrichtwerte darstellen,...
              Nachtrag: Was in Bayern allerdings überhaupt keine Rolle spielt !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                In Berlin kann man nur 2 Flurstücke in mein Elster erfassen.
                mit freundlichen Grüßen
                kalle591922

                Kommentar


                  #9
                  In Berlin kann man nur 2 Flurstücke in mein Elster erfassen.
                  Auch in Berlin kann man eine beliebige Anzahl von Flurstücken im Hauptvordruck (GW1) erfassen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Die Formulierung im notariellen Kaufvertrag ist eindeutig, da musst du nirgendwo nachsehen.

                    Auch der Miteigentumsanteil der Garage betrifft das rechtlich vereinigte Grundstück, also alle 3 Flurstücke.

                    Du musst jedes Flurstück zweimal erfassen, einmal mit den 96/10000 und das zweite mal mit den 10/10000

                    jeweils als Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück.

                    Bei der Grundbuchstelle ist nur die Blattnummer anzugeben, die Angabe zum Band ist seit der Umstellung

                    des Grundbuchs auf Loseblattführung weggefallen.
                    Super, vielen Dank für die Hilfe!

                    Kommentar


                      #11
                      Liebe User,

                      ich habe eine Eigentumswohnung in Bayern mit 42/1000 Miteigentümeranteil, die sich laut Kaufvertrag auf "dem vereinigten Grundstück" zweier Flurstücke befindet. Ich wohne davon aber nur auf einem Flurstück (= eine Hausnummer). Ich kann ja bei ELSTER je eine Flurstücksnummer bei dem Unterpunkt "Angaben zu Gemarkung(en)" eingeben, jedoch bin ich völlig überfragt, was ich dann beim nächsten Unterpunkt "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" für einen Zähler bei beiden Flurstücken angeben soll. Muss ich jeweils 21/1000 eintragen oder nur bei dem Flurstück, das tatsächlich meine Hausnummer hat 42/1000 und dann beim anderen Flurstück 0/0 ?

                      Danke für Eure Hilfe!

                      Sofie

                      Kommentar


                        #12
                        Bei beiden 42/1000.

                        Kommentar


                          #13
                          Okay, vielen Dank! Wird mir dann ganz sicher nicht das doppelte bei der Grundsteuer berechnet? Das ist so verwirrend...

                          Kommentar


                            #14
                            Wird mir dann ganz sicher nicht das doppelte bei der Grundsteuer berechnet? Das ist so verwirrend...
                            Nein, maßgeblich für den Anteil am Grund und Boden sind nun mal die Miteigentumsanteile an den Flurstücken und das sind ja bei beiden 42/1000
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Vielen lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Ich bin sehr erleichtert, dass ich die Erklärung damit endlich abschicken kann Viele Grüße Sofie

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X