Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wohn- und Geschäftshaus - Gewerbe ist abgemeldet - welche Grundstücksart

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wohn- und Geschäftshaus - Gewerbe ist abgemeldet - welche Grundstücksart

    Hallo, was wählt man bei der Grundsteuerreform für eine Grundstücksart aus wenn man in einem Wohn- und Geschäftshaus lebt, das Gewerbe aber abgemeldet ist.
    Die Geschäftsräume sind noch existent.
    Ist es immer noch ein "gemischt genutztes Grundstück" (es wird ja nicht mehr gemischt genutzt) oder ein Einfamilienhaus?

    Lieben Dank

    #2
    Ist es immer noch ein "gemischt genutztes Grundstück" (es wird ja nicht mehr gemischt genutzt) oder ein Einfamilienhaus?
    Wie es einzuordnen ist, können wir dir nicht sagen, das musst du selbst anhand der Wohn- und Nutzflächen herausfinden.

    Die Gewerbeabmeldung spielt allerdings keine Rolle, es sei denn, die Gewerberäume würden seit 01.01.2022 als Wohnraum genutzt.

    Hier ein Link zu § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung
      Leider bin ich nicht schlauer geworden - das Gebäude wird schon seit über 50 Jahren nur als Wohnhaus genutzt.
      Laut dem Link ist es wie folgt erklärt: Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teilweise zu Wohnzwecken und teilweise zu anderen Zwecken (zum Beispiel eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken) genutzt werden

      Es wird ja nicht mehr betrieblich genutzt. Welche Daten sind denn entscheidend? Die, die in den Bauunterlagen stehen (vor über 60 Jahren) oder die heutige Nutzung?

      Wenn ich es als gemischt genutztes Grundstück eingebe, komme ich beim Sachwertbezug nicht mehr weiter.
      Alles sehr kompliziert und in den Hilfe Kästchen nicht ausreichen erklärt.

      Kommentar


        #4
        Die, die in den Bauunterlagen stehen (vor über 60 Jahren) oder die heutige Nutzung?
        Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung am 01.01.2022. Wenn am Bewertungsstichtag eine ausschließliche oder überwiegende

        Wohnnutzung vorliegt, erfolgt eine Bewertung zum Ertragswert als Ein- oder Zweifamilienhaus entsprechend der Zahl der Wohnungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ok - Alles klar. Vielen Dank.

          Jetzt hätte ich noch ein anderes Anliegen. Ich muss auch noch eine weiter Erklärung ausfüllen, hier geht es um eine sogenannte "Laubholzfläche".
          Weder auf dem geschickten Auszug noch auf der Internetseite des Geoportals ist ein Bodenrichtwert eingetragen. Was muss ich hier tun?

          Dankeschön

          Kommentar


            #6
            Bei Wald spielt der Bodenrichtwert keine Rolle, der ist als Land- und Forstwirtschaft zu erklären.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo,
              ich habe Schwierigkeiten bei der Eingabe der Anteilsmäßigen Einheit und der tatsächlichen Wohnfläche - es geht um eine Eigentumswohnung in einem Mietshaus.
              Laut Anlage des Schreibens des Finanzamtes und den Bauunterlagen beträgt die gesamt Fläche 2.441 m², mein Anteil beträgt 161/10.000 - das wären rund 39 m²
              Die Wohnung hat jedoch rund 50m²
              Wenn ich die 50m² unter Punkt "Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" eingebe erhalte ich am Ende eine Fehlermeldung.
              Wenn ich es auf die 39m² ummünze, geht es natürlich.
              Aber wie ist es richtig? Was muss ich eingeben? Die tatsächliche Größe von 50m² oder die 39m² laut Unterlagen?

              Vielen Dank

              Kommentar


                #8
                Aber wie ist es richtig?
                Die 39 m² sind richtig, das ist dein rechnerischer m²-Anteil am Grund und Boden, mit der Wohnfläche hat das nichts zu tun.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X