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Grundsteuer Hamburg Zähler / Nenner

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    Grundsteuer Hamburg Zähler / Nenner

    Ich habe eine Eigentumswohnung in einer größeren Anlage auf einem Flurstück von 16480 m².
    Unter Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens gebe ich 16480 in Feld 4 ein. Dann die Gemarkung, Flurstücknummer und das Grundbuchblatt.
    In Feld 6 ("Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler (X,XXXXX) Nenner") gebe ich den Eigentumsanteil 81,0 / 10000 ein, den meine Wohnung laut Teilungserklärung an den 66 Wohnungen der Anlage hat.

    Wenn ein Flurstück über 10.000 m² groß ist, muss die bebaute Fläche angegeben werden. (Ich frage mich ein bisschen, warum jeder einzelne herausfinden muss, wo er diese Angaben auf einer Katasterseite findet, die öffentlich zur Verfügung gestellt wird. Aber das ist nicht mein Problem hier.) 5886 m² sind bebaut. Ich gebe das auf HmbGrSt2 unter "Bebaute Fläche des gesamten Grund und Bodens in m²" im Feld 19 ein.

    Bei Gebäude/Gebäudeteil gebe ich in den Feldern 20 eine Bezeichnung der Wohnung, die Wohnungegröße (84m²) und die Nutzfäche (0 m²) ein.

    Das ist alles. Wenn ich dann die Eingaben prüfen lasse bekomme ich Fehlermeldungen:

    "Die angegebene bebaute Fläche übersteigt die zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Gesamtfläche des Grund und Bodens. Berichtigen Sie bitte Ihre Angaben." und
    "Sie müssen nur Angaben zur bebauten Fläche machen, wenn die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücksflächen mehr als 10.000 m² beträgt."

    Ich habe schon etwas hin- und herprobiert. Wenn ich in Feld 6 ("Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler (X,XXXXX) Nenner") 1,0 / 1 eigebe, bekomme ich keinen Fehler. Aber
    mir gehören doch nicht die ganzen 16480 m²!

    Was mache ich falsch?


    #2
    Hallo,

    der Fehler liegt in deiner Aussage
    "Wenn ein Flurstück über 10.000 m² groß ist, muss die bebaute Fläche angegeben werden."

    Im Formular ist jedoch jeweils gemeindebezogen die Fläche des Grund und Bodens (zur wirtschaftlichen Einheit gehörend !) anzugeben.
    Wenn die Summe all dieser Flächen 10.000 m² übersteigt, ist anzugeben, wieviel m² davon bebaut sind.

    Deine Frage
    Ich frage mich ein bisschen, warum jeder einzelne herausfinden muss, wo er diese Angaben auf einer Katasterseite findet, die öffentlich zur Verfügung gestellt wird.
    ist damit auch geklärt. ELSTER benötigt die Summe der zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen, das steht nicht auf einer öffentlich zur Verfügung gestellten Seite.

    ELSTER weist an der Oberfläche in den Summen nur eine Kontrollsumme über alle Flurstücksflächen aus, ob keine Flurstücke vergessen wurden. Den zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Teil berücksichtigt ELSTER bei dieser Summe nicht. Das steht aber klar in der Information zum Summenfeld und wird später auch in der Übersicht der übermittelten Daten so angezeigt.

    Da bei dir die Fehlermeldung
    "Sie müssen nur Angaben zur bebauten Fläche machen, wenn die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücksflächen mehr als 10.000 m² beträgt."
    kommt, ist die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen laut interner ELSTER-Berechnung unter 10.000 m².
    Das stimmt ja laut deinen Angaben auch:
    Fläche Flurstück gesamt 16480 m² * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil (81,0 / 10000) = 133,488 m².
    133,488 m² sind kleiner als 10.000 m², damit ist keine Angabe zur bebauten Fläche erforderlich.

    Daher:
    Wie die Fehlermeldung besagt, einfach den Eintrag zur bebauten Fläche entfernen.
    Dann ist automatisch auch gleich die andere Fehlermeldung mit weg.

    Gruß
    Sepp
    Zuletzt geändert von Sepp; 13.08.2022, 09:23.

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