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Erbengemeinschaft Grundsteuer Bayern - BdLuF + bebaute Grundstücke

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    Erbengemeinschaft Grundsteuer Bayern - BdLuF + bebaute Grundstücke

    Guten Abend zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich des auszuwählenden Eigentumsverhältnisses bei

    a) bebauten Grundstücken - Reine Wohnnutzung
    b) Flächen welche dem "Betriebs der Land- und Forstwirtschaft" unterliegen

    zu a) ist es korrekt das wenn ich ein Schreiben des Finanzamts erhalten habe, in welchem steht "Erbengemeinschaft XXX" ich hier auch definitv unter Eigentumsverhältnissen die "Erbengemeinschaft" auswählen muss? Unter den Punkten Miteigentümern hätte ich die einzelnen Familienangehörigen mit dem jeweiligen Zähler und Nenner eingetragen.

    Beispiel: Sohn A (Zähler 1 / Nenner 4) / Sohn B (Zähler 1 / Nenner 4) / Mutter (Zähler 2 / Nenner 4)

    Oder ist dies in diesem Fall falsch da wir alle zu einer "Gemeinschaft" zählen?

    zu b) ich habe mir die Videoanleitung welches von Elster bereitgestellt wurde einmal angesehen bzgl. dem ausfüllen bei "verpachteten Äckern" also Flächen welche zu "Betriebs der Land- und Forstwirtschaft" zählen.
    In dem konkreten Beispiel wurde sich auch auf eine Erbengemeinschaft mit Bruder A und B bezogen - hier hat der Sprecher aber keine "Erbengemeinschaft" als Eigentumsverhältnis ausgewählt, sondern eine "Grundstücksgemeinschaft von ausschließlich juristischen Personen" - und genau hier ist der Logikfehler für mich - auf meinem Schreiben des Finanzamts wird definitiv von einer "Erbengemeinschaft" gesprochen und nicht von einer "Grundstücksgemeinschaft". (Hätte der Sprecher bei zwei Brüdern - also natürlichen Personen - nicht den Punkt "Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen" wählen müssen?) Jetzt bin ich mir unsicher was ich hier nun hinterlegen muss. Die Hilfestellungen in den Formularen sind - um es freundlich auszudrücken - für die Füße.

    Im Vorfeld schon mal besten Dank für die Hilfe!



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    #2
    Oder ist dies in diesem Fall falsch da wir alle zu einer "Gemeinschaft" zählen?
    Ob es sich um eine Erbengemeinschaft oder um eine Gemeinschaft von ausschließlich natürlichen Personen,

    bestehend aus einer Ehefrau und 2 Kindern handelt, weiß man nur, wenn man die Eigentumsverhältnisse vor

    dem Tod des Ehemanns kennt. War der vorher Alleineigentümer, liegt eine echte Erbengemeinschaft vor, sonst

    ist das so eine Mischung. Ich schaue mir solche Videos zwar nicht an, aber 2 Brüder können eine Gemeinschaft

    von ausschließlich natürlichen Personen, eine Bruchteilsgemeinschaft oder auch eine Erbengemeinschaft sein,

    juristische Personen sind es jedenfalls nicht ! Da das alles nicht bewertungserheblich ist, verstehe ich den

    Sinn und Zweck der gestellten Frage nicht so richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,

      erstmal besten Dank für deine Antwort!

      Da das alles nicht bewertungserheblich ist, verstehe ich nicht warum die Punkte dann im ersten Schritt überhaupt relevant für die Grundsteuererhebung sind?
      Ich meine, es ist mir bewusst das egal ob jetzt Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft oder einer Gemeinschaft von ausschließlich natürlichen Personen die Miteigentümer eingetragen werden müssen - aber da wir die Daten hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse direkt im Anschreiben des Finanzamts erhalten haben, MÜSSEN diese Daten ja anscheinend direkt vorliegen?

      Der Sinn hinter der Frage war eigentlich nur folgender - ich möchte vermeiden hier etwas falsches hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse anzugeben, was mir im Nachgang negativ von Seiten des Fiskus ausgelegt werden könnte. Unsere Erbengemeinschaft besteht aus 3 natürlichen Personen, der vorherige Alleineigentümer war mein Vater- somit wäre aus meiner persönlichen Einschätzung das Eigentumsverhältnis "Erbengemeinschaft" korrekt.

      Eine Frage habe ich noch bezüglich der Flächen welche unter "Betriebs der Land- und Forstwirtschaft" fallen - angenommen ich habe eine Flurstück mit einer amtlichen Fläche von 2080 m² welches aus einer Grünfläche mit 2.000 m² und einem Gehölz mit 80 m² besteht. Beide Flächen werden aktuell nicht genutzt - ich müsste aber da eine Bewirtschaftung "möglich wäre" jeweils für die Grünfläche "Landwirtschaftliche Nutzung" mit der entsprechenden Nutzfläche und Ermessungszahl und für die Gehölzfläche "Forstwirtschaftliche Nutzung" hinterlegen, wäre dies korrekt? Oder würden diese Flächen aufgrund der Nichtnutzung in das Grundvermögen fallen?

      Bitte entschuldigt die vermeintlich dummen Fragen, aber ich bin in die ganze Thematik durch den Tod meines Vaters (vorheriger Alleineigentümer) ziemlich ins kalte Wasser gestoßen worden und meine Familie möchte nichts mit der Grundsteuerthematik zu tun haben.

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        #4
        Unsere Erbengemeinschaft besteht aus 3 natürlichen Personen, der vorherige Alleineigentümer war mein Vater- somit wäre aus meiner persönlichen Einschätzung das Eigentumsverhältnis "Erbengemeinschaft" korrekt.
        Das ist dann eine echte Erbengemeinschaft, bei der auch zusätzliche Angaben zum Namen der Gemeinschaft im Hauptvordruck erforderlich sind.

        Als Name gibt man Erbengemeinschaft nach <Vorname> <Nachname des Vaters> an. Der Eingabebereich dafür muss extra aufgeklappt werden.

        Die Erbquoten müssten bei dieser Gesamthandsgemeinschaft nicht angegeben werden, ich persönlich gebe die allerdings immer an.

        Oder würden diese Flächen aufgrund der Nichtnutzung in das Grundvermögen fallen?
        Nein, das bleibt Land- und Forstwirtschaft, die Nichtnutzung ist nicht bewertungserheblich.

        In den jetzigen Grundsteuererklärungen werden alle Daten abgefragt, nicht immer sind die den Finanzämtern vorliegenden Daten noch aktuell.

        Ich habe z. B. eine Erbengemeinschaft mit 7 Beteiligten, da stimmten die Adressen bei 3 Beteiligten nicht mehr.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Dann schon mal vielen Dank für die Antworten! Ihnen noch einen schönen Tag!

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