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Grundsteuer - Grundbuchblattnummer oder Wohnungsgrundbuchblattnummer

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    Grundsteuer - Grundbuchblattnummer oder Wohnungsgrundbuchblattnummer

    Hallo!

    Ich fülle gerade die Formulare zur neuen Grundsteuer (Berlin) für unsere beiden Wohnungen aus und soll jeweils die Grundbuchblattnummer angeben.
    Ich habe zu einer der Wohnungen nur eine Wohnungsgrundbuchblattnummer im Kaufvertrag und zu der anderen sowohl eine Grundbuchblattnummer in der Teilungserklärung als auch eine Wohnungsgrundbuchblattnummer im Kaufvertrag. Ich finde nirgends eine Angabe darüber, ob ich bei Eigentumswohnungen die Wohnungsgrundbuchnummer oder die Grundbuchnummer angeben soll und auch der Chatbot von ELSTER kann mit der Frage nichts anfangen.
    Über eine kurze qualifizierte Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße
    Susanne

    #2
    Bei Eigentumswohnungen gibt man die Wohnungsgrundbuchnummer an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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