Hallo!
Ich fülle gerade die Formulare zur neuen Grundsteuer (Berlin) für unsere beiden Wohnungen aus und soll jeweils die Grundbuchblattnummer angeben.
Ich habe zu einer der Wohnungen nur eine Wohnungsgrundbuchblattnummer im Kaufvertrag und zu der anderen sowohl eine Grundbuchblattnummer in der Teilungserklärung als auch eine Wohnungsgrundbuchblattnummer im Kaufvertrag. Ich finde nirgends eine Angabe darüber, ob ich bei Eigentumswohnungen die Wohnungsgrundbuchnummer oder die Grundbuchnummer angeben soll und auch der Chatbot von ELSTER kann mit der Frage nichts anfangen.
Über eine kurze qualifizierte Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Susanne
Ich fülle gerade die Formulare zur neuen Grundsteuer (Berlin) für unsere beiden Wohnungen aus und soll jeweils die Grundbuchblattnummer angeben.
Ich habe zu einer der Wohnungen nur eine Wohnungsgrundbuchblattnummer im Kaufvertrag und zu der anderen sowohl eine Grundbuchblattnummer in der Teilungserklärung als auch eine Wohnungsgrundbuchblattnummer im Kaufvertrag. Ich finde nirgends eine Angabe darüber, ob ich bei Eigentumswohnungen die Wohnungsgrundbuchnummer oder die Grundbuchnummer angeben soll und auch der Chatbot von ELSTER kann mit der Frage nichts anfangen.
Über eine kurze qualifizierte Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Susanne
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