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Falsche qm Zahl der Wohnungsgröße übermittelt, kann diese im Nachhinein noch ändern?

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    Falsche qm Zahl der Wohnungsgröße übermittelt, kann diese im Nachhinein noch ändern?

    Hallo,

    meine Freund war mal wieder schnell unterwegs und hat ihre Elster Grundsteuererklärung für ihre Eigentumswohnung selbst gemacht.
    Sie hat eine Wohnung mit Schrägen in fast jedem raum. Weil es werden ja 2m und mehr zu 100% berechnet, 1-2m werden nur zu 50% berechnet und unter 1m sogar gar nicht.
    Was in ihrem fall schon einiges aus macht. Sie hat einfach die Fläche des Bodens aus dem Bauplan übernommen.

    Kann ich einfach in Elster einloggen und diesen wert ordentlich berechnet updaten und wieder abschicken oder wird das Probleme geben?

    LG

    #2
    Kann ich einfach in Elster einloggen und diesen wert ordentlich berechnet updaten und wieder abschicken
    Es muss eine korrigierte Erklärung übermittelt werden, das ist kein Problem.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Lieben Dank,

      muss ich dann quasi wieder alles neu ausfüllen?

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        #4
        muss ich dann quasi wieder alles neu ausfüllen?
        Beim Start einer neuen Erklärung wird die Übernahme der Daten der bereits übermittelten Erklärung angeboten.

        Nach der Datenübernahme müssen nur die Angaben zur Wohnfläche korrigiert werden. Dann speichert man den Entwurf

        und übermittelt neu. Der zuerst übermittelte fehlerhafte Datensatz kann unter Übermittelte Formulare gelöscht werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank!

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