Bebautes Grundstück Geräteschuppen (NRW)

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  • Schumag
    Neuer Benutzer
    • 10.08.2022
    • 12

    #1

    Bebautes Grundstück Geräteschuppen (NRW)

    Hallo zusammen,
    muss ein Geräteschuppen ca. 16 qm in dem Gartengeräte, Brennholz, etc. untergebracht werden bei der Grundsteuererklärung angegeben werden?
    Falls ja, wie?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Ich würde das als Zubehörraum ansehen, der nicht erklärt werden muss. Eindeutige Regelungen findet man nur

    in Bayern und den anderen Bundesländern mit Flächenmodellen, da bleiben derartige Nebengebäude bis 30 m²

    anrechnungsfrei. Der DIN 277 ist zu entnehmen, dass Brennstofflagerflächen nicht zur Nutzfläche rechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Schumag
      Neuer Benutzer
      • 10.08.2022
      • 12

      #3
      Da lob ich mir mal die Bayern

      Kommentar

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