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wirtschafliche Einheit aus zwei Flurstücken mit unterschiedlicher Nutzung

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    wirtschafliche Einheit aus zwei Flurstücken mit unterschiedlicher Nutzung

    Ich habe zwei Flurstücke in Thüringen, die zu einer wirtschafllichen Einheit (bebautes Grundstück) gehören und ein Aktenzeichen vom Finanzamt bekommen haben. Beide Flurstücke haben den gleichen Bodenrichtwert 1,45 €/ m². Ich wohne im Außenbereich eines Dorfes Vierseitenhof (ehemalige Mühle). Deshalb der niedrige Bodenrichtwert.

    Flurstück 1 mit 1100 m² (hier steht das Wohnhaus, Scheunen usw.)
    Flurstück 2 mit 5296 m² (hier stehen 3 Garagen, Obstgarten, Gemüsegarten und landwirtschafliche Nutzfläche (in Form von kleiner Wiese und Ackerland).

    Das Flurstück 1 gehört vollständig zur wirtschaftllichen Einheit.
    Das Flurtsück 2 gehört zu 2315 m² zur wirtschaflichen Einheit) , die Restfläche mit 2981 m² ist landwirtschschafliche Nutzung mit der Ertragsmesszahl 1472 laut Thüringer Viewer.
    In GW1 habe ich das Flurstück 1 mit 1100 m² eingegeben und das Flurstück 2 mit 2315/5296 als Nutzfläche eingegeben. Dies funktioniert auch.
    Nun wollte ich die Restflläche von Flurstück 2 (2981m²) als landwirtschaftliche Nutzung in GW3 eintragen, hier kommt es nun zum Fehler, da das Flurstück 2 bereits in GW1
    als bebautes Grundstück erklärt wurde, kann es nicht als landwirtschafliche Nutzung ausgewiesen werden.

    Wie kann ich diesen Sachverhalt in Elster abbilden?





    #2
    Nun wollte ich die Restflläche von Flurstück 2 (2981m²) als landwirtschaftliche Nutzung in GW3 eintragen, hier kommt es nun zum Fehler, da das Flurstück 2 bereits in GW1
    In nur einer Erklärung ist das nicht möglich. Für die Landwirtschaft muss eine eigene Erklärung erstellt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      Ich muss dann beim Finanzamt ein weiters Aktenteichen anfordern für die landwirtschaftlich Nutzung der Restfläche des Flurstückes 2 oder das Flurstück 2 mit der kompletten Fläche in die wirtschaflliche Einheit (bebautes Grundstück) nehmen. Dürfte ja bei 1,45 € Bodenrichtwert nicht all so viel Kosten oder ?

      Freundliche Grüße
      dumper2012

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        #4
        Dürfte ja bei 1,45 € Bodenrichtwert nicht all so viel Kosten oder ?
        Das kann ich dir nicht sagen, aber im Moment ist es nun mal so zugeordnet. Da ich nur Grundbesitz in Bayern erklären muss,

        habe ich mich nur mit der Rechtslage in Bayern intensiv befasst. Bei uns wäre das nicht billig, da würden 2.981 m² beim Grundsteuermessbetrag

        immerhin 119,24 € ausmachen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          vielen Dank für die schnelle Antwort.
          Ich habe noch ein weiters Aktenzeichen vom Finanzamt bekommen, wo ich meine landwirtschaflich genutzten Flächen angeben muss (verpachtet bzw. selbstgenutzt).
          Hier könnte ich doch die 2981 m² landwirtschafliche genutzte Restfläche vom Flurstück 2 mit der Ertragsmesszahl 1472 in der Anlage GW3 angeben.
          Dazu muss ich in der Anlage GW3 die amtliche Fläche vom Flurstück 2 (5296 m²) angeben und die davon tatsächliche genutzte landwirtschaftliche Fläche von 2981 m² mit der Ertragsmesszahl 1472.
          Kann man dies so machen?

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            #6
            Hier könnte ich doch die 2981 m² landwirtschafliche genutzte Restfläche vom Flurstück 2 mit der Ertragsmesszahl 1472 in der Anlage GW3 angeben.
            Also hast du doch zwei Aktenzeichen. Ja, dort gehört die landwirtschaftlich zugeordnete Teilfläche dann auch erklärt.

            Beim Grundvermögen musst du wie folgt vorgehen: Du erfasst das 2. Flurstück von 5.296 m² in GW1. In Zeile 11 trägst du als Zähler 2315 ein

            und als Nenner 5296. Du schlüsselt beide Flurstücke über erste Fläche. Beim 1. Flurstück mit 1.100 m² sind Zähler und Nenner jeweils 1

            In der Anlage Grundstück (GW2) gibst du dann in Zeile 4 die 3.415 m² und den Bodenrichtwert ein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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