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Welches Bauj. bei Anbau an Wohnhaus bzw. Wie muss ich die Wohnflächen aufschlüsseln ?

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    Welches Bauj. bei Anbau an Wohnhaus bzw. Wie muss ich die Wohnflächen aufschlüsseln ?

    ​Hallo liebes Forum,

    ich komme mit meiner Grundsteuererklärung nicht weiter, habe auch nach langem Suchen im Web oder den Foren leider nichts Verwertbares gefunden.

    Zur Sache:

    Ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses (mein Elternhaus), welches erstmalig 1967 bezogen wurde. 1996 erfolgte ein Anbau an bestehendes Haus. Ein Teil des Altbaus, das Erdgeschoß wird von meinen Eltern bewohnt (mietfrei), der gesamte Anbau von 1996, sowie das Obergeschoß im Altbau wird von mir bewohnt. Vielleicht sollte ich noch erwähnen das im Altbau keine Kernsanierung erfolgte und das Grundstück in Thüringen liegt.


    Welches Baujahr muss ich nun angeben? 1967 oder 1996 oder Wohnfläche meiner Eltern-1967 als Wohnung 1 und meine Gesamtwohnfläche-1996 als Wohnung 2, wobei ich ja Teile des Altbaus nutze, oder Gesamtwohnfläche im Altbau als Wohnung 1 mit Fertigstellung 1967 und Gesamtwohnfläche im Anbau mit Fertigstellung 1996 als Wohnung 2.




    In der Hoffnung auf eure Hilfe und das ich mich verständlich ausdrücken konnte,

    MfG

    #2
    Hat das Haus jetzt 2 Wohnungen oder nur 1 Wohnung ? Du schreibst ja Einfamilienhaus

    In der Hilfe steht:

    Tragen Sie hier bitte als Baujahr das Jahr ein, in dem das Gebäude erstmals bezugsfertig war
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Genau genommen hat das Haus zwei Wohneinheiten mit jeweils Schlaf-und Wohnzimmer, Küche, Bad mit Toilette. Diese Wohneinheiten sind aber nicht baulich strikt voneinander getrennt. Der Zugang untereinander ist jederzeit möglich.
      Auch die Größe ist im Rahmen eines Einfamilienhauses und fügt sich in die bestehende Bebauung aus Einfamilienhäusern ein. Die Gesamtwohnfläche beider Wohneinheiten ohne gemeinsamen Keller, Waschküche, Abstellraum, Heizung beträgt 156 m².

      MfG
      JohnHenry

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        #4
        Praktisch sind das zwei nicht abgeschlossene Wohnungen. Ich habe mich bisher nicht mit Detailfragen des Bundesrechts befasst.

        In Bayern ist z. B. allein die Wohnfläche maßgeblich, die Art des Objekts und die Anzahl der Wohnungen interessiert hier nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, Thüringen berechnet nach einem anderen Modell.

          Danke, freundliche Grüße
          JohnHenry

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