Hallo zusammen,
für mein Einfamilienhaus (Baden-Württemberg) wollte ich die Grundsteuererklärung abgeben und habe folgendes Problem bei dem ich bitte eure Hilfe brauche:
Für mein Grundstück (nur 1 Flurstück) ist nur 1 Teilfäche (287 qm) angegeben,
aber bei Bodenrichtwert steht "Bitte unten ablesen", da es 2 verschiedene Werte gibt.
Die Bodenrichtwerte unterscheiden sich in Höhe und und einer zusätzlichen Angabe: "Ergänzung zur Art der Nutzung" (Anlage).
Bodenrichtwerte.png
Neben dem Einfamilienhaus steht fest angebaut noch eine Doppelgarage, sowie eine freistehende Blechgarage.
Aus der Information auf www.grundsteuer-bw.de werde ich leider nicht schlau:
Es kann vorkommen, dass für ein und dieselbe Teilfläche verschiedene Nutzungsarten möglich sind (deckungsgleich überlagernde Bodenrichtwertzonen).
Die beschreibenden Eigenschaften sind über ein Drop-down-Menü beim jeweiligen Bodenrichtwert abrufbar. Die Bedeutung der einzelnen Informationen können Sie dem Glossar entnehmen. Der Eigentümer muss dabei selbst die real vorliegende, für ihn zutreffende Nutzung feststellen.
Meine Frage ist nun, welchen Wert muss ich mit welcher Fläche ansetzen?
Die 130,00 € oder 30€ und wenn ja für die kompletten 287 qm des gesamten Grundstücks - ist damit die zutreffende Nutzung feststellen gemeint?
Oder muss ich anhand von Plänen oder dem Vermessungstool auf grundsteuer-bw.de die Fläche berechnen, die nicht auf das Haus und die Doppelgarage (auf der Karte steht nur das Haus) entfällt und diese als "Bebaute Flächen im Außenbereich" separat angeben?
Vielen Dank im Voraus.
für mein Einfamilienhaus (Baden-Württemberg) wollte ich die Grundsteuererklärung abgeben und habe folgendes Problem bei dem ich bitte eure Hilfe brauche:
Für mein Grundstück (nur 1 Flurstück) ist nur 1 Teilfäche (287 qm) angegeben,
aber bei Bodenrichtwert steht "Bitte unten ablesen", da es 2 verschiedene Werte gibt.
Die Bodenrichtwerte unterscheiden sich in Höhe und und einer zusätzlichen Angabe: "Ergänzung zur Art der Nutzung" (Anlage).
Bodenrichtwerte.png
Neben dem Einfamilienhaus steht fest angebaut noch eine Doppelgarage, sowie eine freistehende Blechgarage.
Aus der Information auf www.grundsteuer-bw.de werde ich leider nicht schlau:
Es kann vorkommen, dass für ein und dieselbe Teilfläche verschiedene Nutzungsarten möglich sind (deckungsgleich überlagernde Bodenrichtwertzonen).
Die beschreibenden Eigenschaften sind über ein Drop-down-Menü beim jeweiligen Bodenrichtwert abrufbar. Die Bedeutung der einzelnen Informationen können Sie dem Glossar entnehmen. Der Eigentümer muss dabei selbst die real vorliegende, für ihn zutreffende Nutzung feststellen.
Meine Frage ist nun, welchen Wert muss ich mit welcher Fläche ansetzen?
Die 130,00 € oder 30€ und wenn ja für die kompletten 287 qm des gesamten Grundstücks - ist damit die zutreffende Nutzung feststellen gemeint?
Oder muss ich anhand von Plänen oder dem Vermessungstool auf grundsteuer-bw.de die Fläche berechnen, die nicht auf das Haus und die Doppelgarage (auf der Karte steht nur das Haus) entfällt und diese als "Bebaute Flächen im Außenbereich" separat angeben?
Vielen Dank im Voraus.
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