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Grundsteuererklärung Baden-Württemberg - 1 Flurstück mit 2 Bodenrichtwerten

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    Grundsteuererklärung Baden-Württemberg - 1 Flurstück mit 2 Bodenrichtwerten

    Hallo zusammen,

    für mein Einfamilienhaus (Baden-Württemberg) wollte ich die Grundsteuererklärung abgeben und habe folgendes Problem bei dem ich bitte eure Hilfe brauche:

    Für mein Grundstück (nur 1 Flurstück) ist nur 1 Teilfäche (287 qm) angegeben,
    aber bei Bodenrichtwert steht "Bitte unten ablesen", da es 2 verschiedene Werte gibt.
    Die Bodenrichtwerte unterscheiden sich in Höhe und und einer zusätzlichen Angabe: "Ergänzung zur Art der Nutzung" (Anlage).

    Bodenrichtwerte.png
    Neben dem Einfamilienhaus steht fest angebaut noch eine Doppelgarage, sowie eine freistehende Blechgarage.

    Aus der Information auf www.grundsteuer-bw.de werde ich leider nicht schlau:

    Es kann vorkommen, dass für ein und dieselbe Teilfläche verschiedene Nutzungsarten möglich sind (deckungsgleich überlagernde Bodenrichtwertzonen).
    Die beschreibenden Eigenschaften sind über ein Drop-down-Menü beim jeweiligen Bodenrichtwert abrufbar. Die Bedeutung der einzelnen Informationen können Sie dem Glossar entnehmen. Der Eigentümer muss dabei selbst die real vorliegende, für ihn zutreffende Nutzung feststellen.

    Meine Frage ist nun, welchen Wert muss ich mit welcher Fläche ansetzen?
    Die 130,00 € oder 30€ und wenn ja für die kompletten 287 qm des gesamten Grundstücks - ist damit die zutreffende Nutzung feststellen gemeint?
    Oder muss ich anhand von Plänen oder dem Vermessungstool auf grundsteuer-bw.de die Fläche berechnen, die nicht auf das Haus und die Doppelgarage (auf der Karte steht nur das Haus) entfällt und diese als "Bebaute Flächen im Außenbereich" separat angeben?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Wenn dein Flurstück insgesamt nur 287 m² hat, dann verstehe ich die Erläuterungen so, dass der Bodenrichtwert von 130,00 € dann zum Ansatz gelangt,

    wenn das Flurstück nicht im Außenbereich liegt, alternativ die 30,00 € bei einer Außenbereichslage und zwar jeweils für die gesamte Fläche.

    So interpretiere ich jedenfalls den letzten Satz der Erläuterungen:

    Der Eigentümer muss dabei selbst die real vorliegende, für ihn zutreffende Nutzung feststellen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Was ist mit "wenn es nicht im Außenbereich liegt" genau gemeint?
      Die Adresse ist ja für beide Bodenrichtwerte gleich und liegt an einer Hauptstraße.

      Grundstückslage.png

      Daher kann es ja keine Außenbereichslage geben, oder verstehe ich den Begriff falsch?
      Auf dem Bild sieht man nur das Haus, ohne die Garage(n).

      Gruß
      Kvistur487

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        #4
        Außenbereich ist ein Begriff aus dem Bauplanungsrecht, geregelt ist das im Baugesetzbuch - BauGB -. Es wird unterschieden zwischen

        den im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegenden Flächen (§ 30 BauGB) , den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (sog. Innenbereich)

        nach § 34 BauGB und den Flächen außerhalb, auf denen nur bestimmte (sog. privilegierte) Bauvorhaben zulässig sind (§ 35 BauGB)

        Die Fachleute in den Gutachterausschüssen gehen offenbar davon aus, dass jeder Mensch weiß, was gemeint ist. Das ist aber falsch.

        Du musst aufgrund der Lage deines bebauten Grundstücks selbst entscheiden, ob es im Innen- oder Außenbereich liegt.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Darauf wäre ich nie gekommen...aber wenn man es weiß, kann man wenigstens verstehen wieso es 2 verschiedene Bodenrichtwerte gibt.

          Da sich mein Grundstück in der Ortsmitte, umgeben von anderen auch angrenzenden Häusern, befindet kann ich wohl vom Innenbereich ausgehen und die 130 € angeben,
          da ich auch nicht wüsste, wo ich die Unterlagen zur Prüfung herbekommen sollte.
          Das Haus ist ca. 1900 erbaut worden.

          Nochmals vielen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung!

          Gruß
          Kvistur487

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            #6
            Da sich mein Grundstück in der Ortsmitte, umgeben von anderen auch angrenzenden Häusern, befindet kann ich wohl vom Innenbereich ausgehen
            Das siehst du richtig, das Baujahr spielt für die bauplanungsrechtliche Einordnung natürlich keine Rolle.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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