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Grundsteuer - Zähler und Nenner beim Flurstück ?

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    Grundsteuer - Zähler und Nenner beim Flurstück ?

    Wir haben ein Gartengrundstück in Sachsen Anhalt. Bei der Eingabe zum Flurstück, was ist mit Zähler und Nenner gemeint?

    #2
    Wir haben ein Gartengrundstück in Sachsen Anhalt. Bei der Eingabe zum Flurstück, was ist mit Zähler und Nenner gemeint?
    In Zeile 11 ist anzugeben, welcher Anteil des Flurstücks zur wirtschaftlichen Einheit gehört. Bei einem Gartengrundstück ist das

    das gesamte Flurstück, als Zähler und Nenner sind deshalb jeweils 1 anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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