Erbengemeinschaft Grundsteuer

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  • Lena91
    Neuer Benutzer
    • 18.07.2022
    • 15

    #1

    Erbengemeinschaft Grundsteuer

    Hallo Zusammen,

    ich helfe meiner Schwiegermutter bei ihrer Grundsteuer-Erklärung.
    Folgender Sachverhalt:

    Schwiegermutter "gehört" ein 2 Familienhaus, wo sie selbst auch darin wohnt.

    Ihr gehört eine komplette Hälfte von dem Haus und die andere Hälfte gehört Ihr, Tochter und Sohn. (Erbe vom Ehemann/Vater)

    Haben jetzt auch Erbengemeinschaft ausgewählt, aber was muss bei den zwei Zeilen vom Name rein und Tochter und Sohn haben wir auch angegeben, aber was muss da genau bei Zähler und Nenner rein bei den jeweiligen Personen?

    Bei dem Hauptvordruck wo nach dem Flurstück etc. gefragt wird, haben wir bei Zähler und Nenner jeweils eine 1 eingetragen. Ist das richtig?

    Vielen Dank!



  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wenn es jetzt um die Steuererklärung für die Erbengemeinschaft geht, dann ist es ja für uns hier unerheblich, dass Du auch bei der Steuererklärung der Schwiegermutter hilfst. Oder hab ich da was falsch verstanden?

    Also, es gibt zwei Wohnungen mit verschiedenen Eigentümern, und Du bist gerade an der Steuererklärung für die Grundstücksgemeinschaft. Richtig? Für welches Bundesland? Im Formular Grundsteuer für andere Bundesländer gibt es für die Zeilen 33ff eine Eingabehilfe (weißes Fragezeichen auf blauem Hintergrund).

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    • Lena91
      Neuer Benutzer
      • 18.07.2022
      • 15

      #3
      Es geht um die Grundsteuererklärung, wo bis zum 31.10.22 angegeben sein muss.

      Also mit helfen meine ich genau das ich ihr mit dem Computer helfe, da sie nicht so fit ist damit.
      In dieser Materie kenne ich mich nicht aus, deswegen frage ich hier nach.

      Genau, ein Haus mit zwei Wohnungen und insgesamt 3 Eigentümer mit unterschiedlichen Anteilen.
      Es handelt sich um das Bundesland BaWü.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Meiner Meinung nach geht es um zwei Grundsteuererklärungen: eine für die Wohnung der Schwiegermutter, und eine für die Wohnung der Erbengemeinschaft. Es sei denn, wie gesagt, ich hab da was falsch verstanden.

        Kommentar

        • Laie123
          Erfahrener Benutzer
          • 07.04.2015
          • 263

          #5
          Für ein Zweifamilienhaus wird nur eine einzige Erklärung abgegeben. Schwiegermutter hat 2/4, die Kinder jeweils 1/4 Anteil. Nenner und Zähler entsprechend.

          Die Anteile sind nur korrekt, wenn der Verstorbene Alleineigentümer war.
          Zuletzt geändert von Laie123; 15.08.2022, 07:33.

          Kommentar

          • Lena91
            Neuer Benutzer
            • 18.07.2022
            • 15

            #6
            Sorry, für die späte Antwort.
            Genau, das komplette Haus gehört der Erbengemeinschaft. Eine Hälfte gehört der Schwiegermutter alleine und die andere Hälfte gehört Schwiegermutter und deren zwei Kinder zusammen.
            Das passt das mit Schwiegermutter 2/4 und die Kinder jeweils 1/4 oder?

            Bevor von der Schwiegermutter der Mann gestorben ist, hat das Haus der Schwiegermutter und dessen Mann gehört. Nach dem Ableben des Mannes, hat die Schwiegermutter ihrer Hälfte quasi bekommen und die Hälfte vom Mann/Papa wurde durch 3 geteilt. So ist es auch im Grundbuch eingetragen.

            Was muss dann bei Name der Erbengemeinschaft angegeben werden?

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            • Hilfsprofi
              Erfahrener Benutzer
              • 04.11.2021
              • 519

              #7
              Der Schwiegermutter gehört ½+¼=¾. Jedes Kind hat ein Achtel.

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45928

                #8
                Was muss dann bei Name der Erbengemeinschaft angegeben werden?
                Der Erbengemeinschaft gehört genau genommen nur die Hälfte, ich würde das als Grundstücksgemeinschaft ansehen und beim Namen

                den Vornamen u. Namen der Mutter eintragen und Erben nach Vorname u. Name des Vaters.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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