Grundsteuer Bayern: Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplätze haben verschiedene Eigentümer
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich eine oder zwei Grundsteuererklärungen abgeben muss?
Folgender Sachverhalt: Ich und meine Ehefrau besitzen eine Eigentumswohnung mit zwei Tiefgaragenstellplätzen auf dem selben Flurstück. Die Alleineigentümerin der Eigentumswohnung ist meine Ehefrau, und der Alleineigentümer der beiden Tiefgaragenstellplätze bin ich. Müssen wir in diesem Fall dann zwei Erklärungen abgegeben, oder können wir als Ehepaar die beiden "Einheiten" (Eigentumswohnung und Stellplätze) in einer Erklärung zusammenfassen?
Für mich ist die Frage deshalb wichtig, weil die beiden Stellplätze ja, wenn sie der Wohnung zugeordnet werden könnten, bis zu einer Größe von 50 m² außer Ansatz bleiben würden.
Liebe Grüße
Wolfgang
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich eine oder zwei Grundsteuererklärungen abgeben muss?
Folgender Sachverhalt: Ich und meine Ehefrau besitzen eine Eigentumswohnung mit zwei Tiefgaragenstellplätzen auf dem selben Flurstück. Die Alleineigentümerin der Eigentumswohnung ist meine Ehefrau, und der Alleineigentümer der beiden Tiefgaragenstellplätze bin ich. Müssen wir in diesem Fall dann zwei Erklärungen abgegeben, oder können wir als Ehepaar die beiden "Einheiten" (Eigentumswohnung und Stellplätze) in einer Erklärung zusammenfassen?
Für mich ist die Frage deshalb wichtig, weil die beiden Stellplätze ja, wenn sie der Wohnung zugeordnet werden könnten, bis zu einer Größe von 50 m² außer Ansatz bleiben würden.
Liebe Grüße
Wolfgang
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