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Grundsteuer Bayern: Eigentumswhg. u. Tiefgaragenstellplätze - verschiedene Eigentümer

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    Grundsteuer Bayern: Eigentumswhg. u. Tiefgaragenstellplätze - verschiedene Eigentümer

    Grundsteuer Bayern: Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplätze haben verschiedene Eigentümer

    Hallo,

    ich bin mir nicht sicher, ob ich eine oder zwei Grundsteuererklärungen abgeben muss?

    Folgender Sachverhalt: Ich und meine Ehefrau besitzen eine Eigentumswohnung mit zwei Tiefgaragenstellplätzen auf dem selben Flurstück. Die Alleineigentümerin der Eigentumswohnung ist meine Ehefrau, und der Alleineigentümer der beiden Tiefgaragenstellplätze bin ich. Müssen wir in diesem Fall dann zwei Erklärungen abgegeben, oder können wir als Ehepaar die beiden "Einheiten" (Eigentumswohnung und Stellplätze) in einer Erklärung zusammenfassen?

    Für mich ist die Frage deshalb wichtig, weil die beiden Stellplätze ja, wenn sie der Wohnung zugeordnet werden könnten, bis zu einer Größe von 50 m² außer Ansatz bleiben würden.

    Liebe Grüße

    Wolfgang
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.08.2022, 02:09. Grund: Titel geändert (war Username)

    #2
    Nein, ihr braucht nur eine Erklärung abzugeben. Ihr habt ja nur eine Aktenzeichen Nr. bekommen? Du erfasst das Flurstück am besten 3x (1x für Wohnung, und 2x jeweils für TG Stellplätze) und trägst bei der Frage um Miteigentümer die jeweiligen Anteile zwischen Dir und Deiner Frau ein.
    Zuletzt geändert von RedHeat; 15.08.2022, 04:43.

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      #3
      Hallo,

      hab mir jetzt nochmals die beiden Anschreiben vom Finanzamt angesehen. Wir haben ja zwei Anschreiben bekommen, ein Anschreiben ist an meine Frau adressiert, das zweite Anschreiben an mich. Jedes der beiden Anschreiben hat ein eigenes Aktenzeichen.

      Dann nochmals kurz zu den Miteigentumsanteilen. Meine Frau ist der einzige "Eigentümer" der Eigentumswohnung, und ich bin der einzige "Eigentümer" der beiden Tiefgaragenstellplätze. Reicht dafür dann trotzdem eine Erklärung für uns beide aus?

      Vielen Dank

      Kommentar


        #4
        Reicht dafür dann trotzdem eine Erklärung für uns beide aus?
        Nein, da es 2 Aktenzeichen gibt, solltet ihr auch zwei Erklärungen einreichen. Ihr könnt aber in beiden Erklärungen

        unter Ergänzende Angaben auf das jeweils andere Aktenzeichen verweisen und beantragen, die TG-Stellplätze der ETW

        zuzuordnen. Das müsste bei Ehegatten eigentlich möglich sein. Selbst wenn das nicht gemacht wird, ist die Zuordnung

        zur Wohnnutzung wichtig, da nur dann eine Nutzfläche von 50 m² anrechnungsfrei bleibt.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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