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Berechnung funktioniert nicht

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    Berechnung funktioniert nicht

    Hallo zusammen,

    nach dem ich meine Einkommensteuererklärung gemacht habe, wird trotz, dass keine Fehler vorhanden sind und alles grün ist, keine Berechnung gemacht.

    Das hat in den vergangen Jahren immer geklappt, und die aufgeführten Beträge passten dann meistens auch mit der tatsächlichen Erklärung.

    Wenn es also keine Fehler gibt, wo könnte man noch suchen. Ich habe eigentlich alle Angaben gemacht, wie gesagt, die Prüfung zeigt auch keine Fehler an.

    Vielleicht gibt es ja hier nen Tip...

    Danke und viele Grüße
    Stefan

    #2
    Kannst du andere pdf lesen, z. B. mit Acrobat Reader?

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      #3
      Hi,
      ja das PDF lesen ist nicht das Problem. Ich kann es auch runterladen, aber da steht drin das die Berechnung aufgrund eines Fehlers nicht gemacht werden konnte.
      Ich bekomme halt keinen Fehler angezeigt, ist alles grün.

      Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
      Zuletzt geändert von pitcare; 15.08.2022, 13:01.

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        #4
        aber da steht drin das die Berechnung aufgrund eines Fehlers nicht gemacht werden konnte.
        Manchmal steht eine Nummer bei dem Abbruchhinweis.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hab schon überlegt sie nochmal komplett neu anzulegen. Komisch....

          Berechnung
          für 2021 über
          Einkommensteuer
          AHW Abbruch-Hinweise
          Bitte prüfen Sie, ob eine fehlerhafte Übertragung aus der Lohnsteuerbescheinigung in das Formular
          vorgenommen wurde.
          DHW Dokumentations-Hinweise
          Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
          Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
          eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
          Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
          übermittelt werden.

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            #6
            Der Fehler betrifft offenbar Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung. Wurden die Daten manuell erfasst oder wurde

            der Bescheinigungsabruf genutzt ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hi Charlie,

              ich habe die Daten aus dem Vorjahr kopiert und die Bescheinigungen dann automatisch gefüllt. Also ja.

              Ich habe das Prozedere nochmal wiederholt gehabt, da gab es keine Änderung beim Fehler.

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                #8
                Ich habe das Prozedere nochmal wiederholt gehabt, da gab es keine Änderung beim Fehler.
                Das deutet auf einen Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung hin. Sind da irgendwo 0-Werte enthalten ? Bitte den Ausdruck kontrollieren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  nur beim Solizuschlag. Meinst Du es macht Sinn, alles nochmal von Hand zu erfassen?

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                    #10
                    nur beim Solizuschlag
                    Da sind die 0,00 aber richtig. Falls der elektronisch übermittelte Datensatz einen Fehler hätte, macht die manuelle Erfassung durchaus Sinn.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Nachdem ich jetzt alles nochmal per Hand neu angelegt habe funktioniert auch die Berechnung.

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                        #12
                        Sie machen vermutlich in allen Erklärungen den gleichen Fehler. Sie haben auf der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 5 die Beträge aus der Anlage Vorsorgeaufwand Seite
                        Zeilen 11 und 13 eingetragen - also doppelt eingetragen. Sie müssten die Einträge aus der Seite 5 entfernen. Für die Seite 5 gibt es in der Lohnsteuerbescheinigung einen gesonderten Bereich. Wenn Sie das betroffen hätte, dann würde die Seite 5 durch den Abruf der Bescheinigungen automatisch gefüllt werden.

                        Die Info von der Elster Hotline. Hat bei mir super geklappt und ich konnte für die Familie die Steuerberechnung durchführen.

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                          #13
                          Das Thema stammt aus dem Monat August 2022, das ist längst gegessen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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