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Anlage V (Vermietung und Verpachtung) Zeile 4

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    Anlage V (Vermietung und Verpachtung) Zeile 4

    Hallo,

    ich freue mich über eine Hilfestellung zum Ausfüllen der Zeile 4 Datum "angeschafft" in Anlage V. Ich habe folgende Situation: Von einer Eigentumswohnung wurden zu einem ersten Zeitpunkt
    nur 1/3 der Anteile an der Immobilie erworben. Ca. 20 Jahre später wurden die restlichen 2/3 der Wohnung dem Miteigentümer abgekauft.
    Die Zeile 4 bietet nur ein Datum zum Eintragen an. Meine Frage ist, welches Datum ist hier korrekterweise einzutragen, das Kaufdatum der 1/3 Anteile oder der 2/3 Anteile?


    Vielen Dank schon vorab für die Hilfestellung.




    #2
    Beides ist richtig, ich würde aber das Neuere nehmen. Da hast Du das besser im Blick wegen der Spekulationsfrist, die für den neu angeschafften Teil noch läuft. Wenn die Zweitanschaffung jetzt im Steuererklärungsjahr erfolgte, wirst Du so oder so ergänzende Infos außerhalb der Steuererklärung liefern müssen, das rafft doch sonst Niemand. Auch die AfA ändert sich ja nun.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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