Gewerbeeinheit bei der Grundsteuerreform eingeben

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  • Marsu123
    Neuer Benutzer
    • 15.08.2022
    • 6

    #1

    Gewerbeeinheit bei der Grundsteuerreform eingeben

    Hallo,
    ich habe eine Gewerbeeinheit mit Miteigentumsanteil und eigenem Grundbucheintrag in einem Mehrfamilienhaus in Berlin. Dies wird ja eigentlich als Teileigentum bezeichnet, aber wenn ich das bei Elster eingebe, bekomme ich immer eine Fehlermeldung. Es hat ja keine Wohnfläche, sondern nur eine Nutzfläche, oder? Welche Angaben muss ich machen, oder ist es doch kein Teileigentum?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Da wirst du Angaben zum Sachwert machen müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Marsu123
      Neuer Benutzer
      • 15.08.2022
      • 6

      #3
      Die Gebäudeart bei Nichtwohngrundstücke zum Sachwert bezieht sich nur auf die Art dieser Einheit, oder auf das ganze Haus?

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      • Marsu123
        Neuer Benutzer
        • 15.08.2022
        • 6

        #4
        und die Bruttogrundfläche für das ganze Haus oder nur die Einheit?

        Kommentar

        • Marsu123
          Neuer Benutzer
          • 15.08.2022
          • 6

          #5
          Das Haus ist älter als 1900. Man kann aber nur bis 1900 eingeben.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45929

            #6
            Alle Angaben beziehen sich auf dein Teileigentum, das ist die wirtschaftliche Einheit, für die du erklärungspflichtig bist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Marsu123
              Neuer Benutzer
              • 15.08.2022
              • 6

              #7
              Es ist ein Kinderladen drin. Bei Ertragswert habe ich jetzt keine Angaben gemacht, weil keine Wohnfläche vorhanden ist und die Nutzfläche nur bei Mietwohngrundstücken angegeben werden soll. Es ist also eine Kindertagesstätte mit der Bruttogrundfläche der Einheit. Ist das so richtig. Es kommt jedenfalls keine Fehlermeldung mehr :-)
              Ich habe da noch ein zweites Problem. Ich habe einen nicht als Wohnfläche ausgewiesenen Dachboden, auf den ich auch Grundsteuer bezahle. Als was kriege ich den in Elster hinein? Vielen Dank für dein Hilfe

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45929

                #8
                Es ist also eine Kindertagesstätte mit der Bruttogrundfläche der Einheit. Ist das so richtig
                Wenn du die Bruttogrundfläche für die Einheit richtig ermittelt hast, ist das sicher richtig. Prüfen kann die Webanwendung das natürlich nicht.

                Ist der Dachboden ebenfalls Teileigentum ? Dann wirst du analog vorgehen müssen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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