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Grundsteuer RLP Mehrere Aktenzeichen für ein Grundstück

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    Grundsteuer RLP Mehrere Aktenzeichen für ein Grundstück

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:
    Ich haben ein großes Grundstück, auf dem zwei Häuser stehen, ein Wohnhaus und ein Doppelhaus.
    Alles derselbe Eigentümer, Wohnhaus selbst bewohnt, Doppelhäuser vermietet.

    Nun habe ich vom Finanzamt 3 Anschreiben mit 3 Aktenzeichen erhalten.
    1. Wohnhaus
    2. Doppelhaus 1
    3. Doppelhaus 2
    Alle drei Anschreiben enthalten dieselbe Anlage, und zwar immer für das gesamte Grundstück.

    Wie gebe ich das jetzt an?
    Meine Idee wäre gewesen, für ein Aktenzeichen das gesamte Grundstück anzugeben und dann über die Anlage mehrere Gebäude auf diesem Grundstück. Darin wäre dann eigentlich alles enthalten.
    Nur hätte ich dann noch zwei Aktenzeichen übrig...

    Oder muss ich für jedes Aktenzeichen (=jedes Haus/Hausteil) eine eigene Erklärung abgeben?
    Nur müsste ich dann ja das Grundstück irgendwie zwischen den 3 Häusern aufteilen, ich kann ja nicht 3x das gesamte Grundstück angeben?

    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    So wie du das beschreibst, handelt es sich um Wohnungseigentum. Da sollte es einen Teilungsplan und Miteigentumsanteile

    der jeweiligen Objekte am Flurstück geben. Die muss man dann als Zähler und Nenner in Zeile 11 von GW1 erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      und bei Anlage GW2 und Punkt 4 - Angaben zum Grund und Boden

      die Ursprünglichen Flächen mit dem Miteigentumsanteil multiplizieren, Ansonsten kommt der Fehler
      Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

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        #4
        Hallo,
        einen Teilungsplan gibt es nicht.
        Als vor ca. 20 Jahren das Doppelhaus neben dem Wohnhaus gebaut wurde ist das Grundstück nicht geteilt worden.
        Ich meine mich dunkel zu erinnern, das es damals eine Diskussion gab, ob man das machen sollte.
        Wurde dann nicht gemacht. Warum weiß ich leider nicht mehr. (Kosten vielleicht?)
        Alle 3 Anlagen zu den Anschreiben enthalten immer das gesamte Grundstück, Zähler und Nenner sind immer 1.
        Mit freundlichen Grüßen

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          #5
          Alle 3 Anlagen zu den Anschreiben enthalten immer das gesamte Grundstück, Zähler und Nenner sind immer 1.
          Das kann aber nicht so bleiben. Da würdest du nämlich mehrfach zur Grundsteuer herangezogen. Bisher spielte nur

          der Mietwert nach Gemeindegrößenklasse eine Rolle, künftig geht auch der Bodenrichtwert in die Bewertung ein.

          Du musst das Flurstück rechnerisch aufteilen und den Wohnhäusern dann Teilflächen zuordnen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du musst das Flurstück rechnerisch aufteilen und den Wohnhäusern dann Teilflächen zuordnen.
            Und das mach ich selbst so nach eigenem Gutdünken?
            Also beispielsweise 1/2, 1/4 und 1/4 ?
            Oder muss ich das beim Finanzamt melden/beantragen?
            Und wie schaff ich das dann in das Formular? Zähler und Nenner selbst ausrechnen und dann in das Formular eintragen?

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              #7
              Und das mach ich selbst so nach eigenem Gutdünken?
              Also beispielsweise 1/2, 1/4 und 1/4 ?
              Was heißt Gutdünken ? Manchmal gibt die Lage der Gebäude auf dem Flurstück durchaus Anhaltspunkte für eine

              sachgerechte Zerlegung in 3 Teilflächen. Auch 1/2 und zweimal 1/4 kann sachgerecht sein. Die andere Variante wäre,

              aus den 3 wirtschaftlichen Einheiten nur eine zu machen, die dann ein Mietwohngrundstück wäre. Da müsste aber

              das Finanzamt mitspielen. Für die Zerlegung brauchst du keine Zustimmung des Finanzamts, es wird ja das gesamte

              Flurstück verteilt, dem Fiskus entgeht also nichts. Als was sind denn die 3 Wohnhäuser bisher eingestuft ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo,
                also ich hab jetzt im letzten Bescheid nachgeschaut, da sind die 3 Häuser separat aufgeführt:

                Wohnhaus: Zweifamilienhaus, Grundsteuer B, ca. 1.300 €
                Doppelhaus 1: Mietwohngrundstück, Grundsteuer B, ca. 500 €
                Doppelhaus 2: Mietwohngrundstück, Grundsteuer B, ca. 500 €

                Also mach ich dann wohl für jedes Aktenzeichen/Haus eine eigene Erklärung und teile das Gesamt-Grundstück sinnvoll unter diesen 3 Erklärungen auf.

                Mit freundlichen Grüßen

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                  #9
                  ganz genau. Ein Blick in die bisherigen Einheitswertbescheide hilft fast immer.

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                    #10
                    also ich hab jetzt im letzten Bescheid nachgeschaut, da sind die 3 Häuser separat aufgeführt:
                    Was jetzt ? 1 Bescheid oder 3 Bescheide ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Ein Bescheid mit 4 Seiten, eine Seite für jedes Haus und eine Seite Zusammenfassung "Gesamtbetrag für den Veranlagungszeitraum".

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                        #12
                        Ist das jetzt der Grundsteuerbescheid der Gemeinde oder ein Bescheid des Finanzamts mit 3 Aktenzeichen ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Der Grundsteuerbescheid der Verbandsgemeindeverwaltung für das Jahr 2021.

                          Die 3 Aktenzeichen vom Finanzamt hab ich jetzt erst mit den Grundsteuer-Anschreiben bekommen.

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                            #14
                            Die 3 Aktenzeichen vom Finanzamt hab ich jetzt erst mit den Grundsteuer-Anschreiben bekommen.
                            Dann bleibt es bei meinen bisherigen Aussagen zur Aufteilung.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Wunderbar, vielen Dank an alle für den Rat!
                              Dann wursteln wir uns da mal durch.

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