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    Formular übermitteln oder Senden

    Hallo
    fang wieder mit dem nächsten Formular Grundsteuer an. Wo ist der Unterschied beim Anklicken von Übermitteln und Senden. Hab nach ausfüllen der ersten Daten "ubermitteln" angeklickt. Ist das wie bei den anderen Formulare gar gesndet worden? Wollte eigentlich nur speichern und verlassen.
    In der Zwischenzeit werde ich den gespeicherten Entwurf weiter versuchen auszufüllen
    Gruß

    #2
    Hab nach ausfüllen der ersten Daten "ubermitteln" angeklickt.
    Ich finde keinen Button mit der Bezeichnung Übermitteln. Du kannst doch unter Übermittelte Formulare nachsehen,

    ob du eine Erklärung versendet hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      jetzt ist das erste Maleur schon passiert. Hab für das Haus angefangen die ersten Daten einzutragen. Beim Gebäude musste ich noch div Größen im Haus aus messen und daher zwei fiktive gleiche Daten bei Wohn-und Nutzfläche eingegeben. Dachte ich beende / speichere, klick immer weiter bis zum Ende.Vermute ich habe in der Eile auf senden gedrückt.
      Dachte ich seh mal meine Entwürfe, sind da. Dann komm ich auf ein Fenster mit Formularen wo daneben steht "gesendet" und da sind nur ältere Formulare und das vom Wald sehen. Dachte gottseidank ist das nicht korrekte vom Haus nicht abgegangen. Zurück wieder zu übermittelte Formulare, aber da steht das falsche Formular doch als übermittelt . Die Begriffe übermittelt und gesendet haben mein altes Gehirn verwirrt. Das Fenster mit "gesendet" find ich nicht mehr
      Jetzt was kann man da machen. Finanzamt anrufen, aber welches? Bevor ich die Nr vom auf dem letzten Schreiben vom FA Amt da anrufe, gibt es eine ev. andere Lösung. In der Zwischenzeit führe ich meine Messungengen weiter durch.
      viele Grüße
      Horst
      Zuletzt geändert von HKeller; 15.08.2022, 20:24.

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        #4
        Du startest eine neue Erklärung, übernimmst die Daten aus der vorschnell übermittelten Erklärung, ergänzt die Wohnflächen und

        übermittelst neu. Schreib dir das EW-Aktenzeichen auf, damit du den richtigen Datensatz für die Übernahme auswählst, die kann

        sich niemand merken, das geht auch mir so. Beim Finanzamt musst du deswegen nicht anrufen. Die ersten 3 Stellen des EW-AZ

        sind in Bayern die Finanzamtsnummer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Chartlie24
          glaube ich hab es geschafft. Prüfung ohne Fehler. Wohnfläche incl. Balkon ( die 25% waren fast identisch mit den echten qm. Nutzfläche „0“, Garage da nur 29 qm auch „0“ da unter 50. Das Fenster mit der Gemarkungseingabe Grundbuchblattnr. habe ich nicht ausgefüllt, war nicht notwendig Bevor ich absende noch einige Fragen
          Bei Fenster 5 - Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung
          --habe mir aus Lageplan die Wohnfläche rauskopiert, die Daten vom Balkon und die Garage selber vermessen. Muss ich da was eintragen? Der Hilfetext ist mir nicht ganz klar
          --Den alten Bescheid vom LA über Anerkennung von Wohnungen aus 1980 habe ich noch gefunden, da steht die Wohnfläche ohne die Balkonabmessungen,
          --auf der Einheitswert Berechnugsangabe vom FA von 1981, steht auch ein anderes Aktenzeichen als auf dem Aufforderungsschreiben zur Abgabe für 2022. Du meinst sicher mit dem das EW Zeichen dieses Aktenzeichen?, das ich mir merken soll, damit ich nicht wieder etwas falsches absende.
          Danke dir für deine Geduld mit mir, aber ohne deine Hilfe wäre ich nicht so weit gekommen.
          Viel Grüße
          Horst
          PS wenn ein Fehler(Fenster) gemeldet wird, kann ich zwar anklicken wo und wie , aber aus dem Fenster komm ich dann nicht raus, muss im Firefox öfter die Zurücktaste drücken. Geht dies auch anders?

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            #6
            Den alten Bescheid vom LA über Anerkennung von Wohnungen aus 1980 habe ich noch gefunden, da steht die Wohnfläche ohne die Balkonabmessungen
            Wenn du seitdem nicht umgebaut hast, darfst du auch die Wohnflächenberechnung nach der II.BV noch verwenden, die ist gemäß § 5 WoFlV

            nach wie vor gültig und ohne Balkonanteil ist das Ergebnis etwas günstiger:

            Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990
            (BGBl. I S. 2178), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346), in der jeweils geltenden Fassung berechnet worden,
            bleibt es bei dieser Berechnung. Soweit in den in Satz 1 genannten Fällen nach dem 31. Dezember 2003 bauliche Änderungen an dem Wohnraum vorgenommen
            werden, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.


            Unter Ergänzende Angaben trägt man für gewöhnlich nichts ein, da macht man nur bei besonderen Verhältnissen Angaben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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