Hallo ich habe ein Frage zur Grundsteuer Bayern. Eigentumswohnung alleiniger Besitzer Hauptvordruck Eigentumsverhältnis Nr. 11 vermutlich 0 ich gebe ja oben die Wohnungsnummer ein. Weiter im Hauptvordruck Nr. 30 Zähler / Nenner. Der Zähler und Nenner vom Notarvertrag, diesen nimmt Elster nicht wenn bei Eigentumsverhältnis 0 angegeben ist muss 1/1 rein. Mir ist klar, dass in Anlage Grundstück der Zähler und Nenner vom Notarvertrag rein muss. Was muss nun in den Hauptvordruck. Frage 2 Wir haben ein Wohn.- und Gesch.- Haus. mit notarieller Teilung Tlp 1 mein Mann Tlp 2 gehört mir. Ich gebe 2 Erklärungen ab. Wie ist hier das Eigentumsverhältnis. Der jeweilige Teilungsplan gehört ja immer entweder mir oder meinem Mann also bei 11 0 eingeben, Zeile 30 Zähler und Nenner Aufteilung eigentlich 60/100 und 40/100 das nimmt Elster ja nicht weil Eigentumsverhältnis 0 ist oder doch eher 4 Ehegatten??? Wäre dankbar für eure Hilfe. Gruß
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Grundsteuer Bayern
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Wenn das Wohnungseigentum dir allein gehört, ist im Hauptvordruck beim Eigentumsanteil 1 und 1 zutreffend, das gilt
für das Teileigentum (Geschäft) deines Mannes entsprechend. Die zur jeweiligen wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteile sind
nur in Zeile 6 der Anlage Grundstück zu erfassen. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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