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Eingabe der Einnahmen aus Erbengemeinschaft

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    Eingabe der Einnahmen aus Erbengemeinschaft

    Ich lebe imAusland.An einem Mietshaus in Baden-Wuerttemberg besitze ich 1/3 durch eine Erbengemeinschaft.Seit 10 Jahren machte ich die Einkommensteuererklaehrung auf Papier,jtzt das erste mal on line. in Anlage V gebe ich in Zeile 23 (Ueberschuss) die Zahl ein die mir der Steuerberater der Erbengemeinschaft mitteilt. Jetzt bekomme ich eine Fehlermeldung:"Es wurde eine Zurechnung des Ueberschusses zur steuerpflichtigenPerson/ Ehemann/ Person A /Gesellschaft angegeben, der Ueberschuss der AnlageV wurde jedoch nicht angegeben".
    Zeilen 21 22 und 23 sind grau und nichts kann eingetragen werden, nur in Zeile 24,"Zurechnung des Betrags aus Zeile 23" kann ich den Ueberschuss eintragen.
    Chat hat mir nicht geholfen, ich wuerde mich sehr freuen wenn jemannd mir weiterhelfen koennte.
    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.08.2022, 16:39. Grund: Titel geändert (war Username)

    #2
    Anteile an Einkünften sind auf Seite 2 der Anlage V einzutragen.

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      #3
      Anteile an Einkünften sind auf Seite 2 der Anlage V einzutragen.
      Heißt bei Mein ELSTER auch 2 - Anteile an Einkünften. Der Eintrag erfolgt dann in der Zeile für Grundstücksgemeinschaften.

      Zum Objekt dürfen keine Angaben gemacht werden, der Bereich 1- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung muss leer bleiben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank fuer die schnellen Antworten. Ich bekam immer noch andere Fehlermeldungen, bis ich auch Strasse und Hausnummer im Bereich 1 entfernte.
        Nochmals vielen Dank, hat mir sehr viel Stress bereitet und viel Zeit gekostet!

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