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Abschreibung Arbeitszimmer in Wohneigentum - was ansetzen?

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    Abschreibung Arbeitszimmer in Wohneigentum - was ansetzen?

    Ich mache gerade die Einkommensteuer 2021 und habe 2021 auf einen 100% Homeoffice-Vertrag umgestellt.
    Entsprechend möchte ich jetzt mein Arbeitszimmer zum ersten mal als solches angeben.

    Allerdings finde ich keine sinnvollen Informationen wie man das Wohngebäude selber bzw. die Abschreibung dafür angibt.
    Das Haus ist BJ 2008, wird soweit ich das verstehe also mindestens bis 2058 mit jährlich 2% abgeschrieben.
    Das Haus hat der Vorbesitzer afaik für 340k Euro incl. Grundtstück gekauft, eine Aufschlüsselung was davon die Baukosten und was der Anteil des Grundstücks ist gibt es afaik nicht.
    Ich habe das Haus 2014 für 255k (Haus + Grundstück) + 5k (Küche) + ca. 30k Euro Nebenkosten gekauft.

    Welchen Wert setze ich als Grundlage für die Abschreibung an?
    • 340k (bis 2058)
    • 255k (bis 2064)
    • 260k
    • 285k
    • 290k
    Ich habe zudem die Info gefunden, dass nur der Preis des Gebäudes zählt, aber nicht das Grundstück.
    Korrekt?
    Wenn ja: wie rechnet man das auseinander wenn das nicht separat erworben wurde?
    Einfach Kaufpreis - Grundstücksfläche * Boris?


    Ich habe den Vertrag zum September umgestelllt. Entsprechend würde ich die Kosten * qm-Anteil Arbeitszimmer/Wohnfläche * 4/12 Monate ansetzen.
    Ist das korrekt und muss ich sonst noch was beachten wenn das Arbeitszimmer neu in der Erklärung ist?

    #2
    Das ist keine Elsterfrage, sondern Steuerberatung, die hier nicht geleistet werden darf. Der Vorbesitzer interessiert doch überhaupt nicht, sondern was Du bezahlt hast.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Einfach Kaufpreis - Grundstücksfläche * Boris?
      Prinzipiell ja, allerdings den Bodenrichtwert zu dem Zeitpunkt, als du das Objekt gekauft hast. Da beginnt die AfA für dich neu,

      also wieder 50 Jahre. Die Einbauküche musst du auch rausrechnen, die Erwerbsnebenkosten darfst du dann anteilig der BMG für die AfA

      wieder hinzurechnen. Es gibt beim BMF sogar eine Excel-Berechnungshilfe für diese Aufteilungsberechnung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok, danke, habs gefunden.

        Falls noch jemand drüber stolpert:
        https://www.bundesfinanzministerium....kaufpreis.html

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          #5
          Ich merke gerade, dass der Rechner kein Kaufdatum vor dem 01.01.2015 annimmt.
          Gibts irgendwo eine funktionierende Version oder unterliege ich da jetzt einem Verständnisfehler?
          Wie berechnet die Dame vom Finanzamt das aus bzw. setzt die einfach den korrekten Wert an wenn ich die Datei mitschicke oder streicht die dann den Kram, der da drauf basiert?

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            #6
            Ich merke gerade, dass der Rechner kein Kaufdatum vor dem 01.01.2015 annimmt.
            Die gehen aus irgendwelchen nicht nachvollziehbaren Gründen offenbar davon aus, dass der Kauf nicht länger zurück liegen kann,

            was natürlich Unsinn ist. Wenn ich ein Objekt nach dem Kauf selbst nutze und erst Jahre später vermiete, muss ich die AfA ja

            ebenfalls ab Kaufdatum berechnen können.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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