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Grundsteuer verpachtete landwirtschaftliche Flächen Thüringen

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    Grundsteuer verpachtete landwirtschaftliche Flächen Thüringen

    Hallo
    ich hatte damals im Mai zwei Schreiben vom Finanzamt bekommen. Das für Wohnhaus mit Grundstück hat im großen und ganzen funktioniert um es zu übermitteln. Da ich aber noch ein zweites Schreiben erhalten hatte, musste ich dies da es separat mit Aktenzeichen behandelt wird auch neu ausfüllen. Da es sich um mehrere Ackerlandflächen handelt die verpachtet sind, bekomme ich die Meldung :
    "Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens sind auf dem Hauptvordruck für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht zulässig. Land- und Forstwirte müssen die Angaben zu Flurstücken auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft vornehmen."
    Ich hatte im Hauptvordruck entsprechend Betrieb zur Land und Forstwirtschaft ausgewählt. Auch wenn dies nicht so stimmt da ich Privatperson bin aber der Eigentümer von diese Flächen bin. Daher wäre nun die Frage wie kann man diese Flächen so angeben das ich dies übermitteln kann?
    Hatte alles soweit rausgesucht mit den ganzen Daten wie Ertragsmesszahlen da diese aufgrund der unterschiedlichen Flächen entsprechend auch nie gleich sind und habe nur die Flächen zusammengefasst wo man den Bodenrichtwert entsprechend mit angeben musste. Da ich mehr als zwei Flächen hatte, aber der Bodenrichtwert für alle Flächen gleich war.
    Ich hatte auch schon die Hotline angerufen und hab das ganze nun zum dritten mal ausgefüllt mit dem gleichen Ergebnis
    Daher hoffe ich das jemand zu diesem Problem schon eine Lösung hat und danke schon mal vorab.
    Wie im Titel erwähnt handelt es sich um Thüringen. Dies hatte ich im Hauptvordruck alles auch entsprechend vermerkt und vorab ausgewählt.

    #2
    Daher wäre nun die Frage wie kann man diese Flächen so angeben das ich dies übermitteln kann?
    Die Flächen dürfen nicht im Hauptvordruck erfasst werden, die gehören ja nicht zum Grundvermögen. sondern zu

    Land- und Forstwirtschaft. Die Erfassung erfolgt nur in der Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3). Auch die

    Bodenrichtwerte sind nicht von Bedeutung, nur die Ertragsmesszahlen, soweit vorhanden, sind zu erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort. Allerdings hab ich für diese Flächen ja ein separates Schreiben mit einem Aktenzeichen bekommen. Daher schließe ich daraus das dies doch in dem Hauptvordruck GW1 angegeben werden müsste. Kann es zwar versuchen ohne GW1 auszufüllen, aber ahne wieder ungutes Danke aber dennoch nochmals

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        #4
        Natürlich musst du den Hauptvordruck (GW1) ausfüllen, aber nicht die Seite 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens.

        Die Landwirtschaftsflächen dürfen nur in der Anlage GW3 erfasst werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Ok das würde jetzt funktionieren wenn ich die Anlage GW2 weglasse. Allerdings bleibt eine sache dann für mich etwas unschlüssig. Bei Gebäude bzw. Grundstück mit Gebäude hatte ich den Bodenrichtwert angegeben. Diese Anlage GW2 müsste es ja sein, müsst ich dann in dem Fall ja komplett weglassen und kann den Bodenrichtwert hierfür nicht hinterlegen. Wenn ich es aber richtig verstanden hatte laut den Infoschreiben müsste dieser ja benötigt werden. Daher ist dieser Punkt dann etwas widersprünglich, einziger Unterschied wäre für mich das bei diesen landwirtschaftlichen Flächen wohl die Ertragsmesszahl über dem Bodenrichtwert wohl stehen müsste und dieser dann wohl keine Rolle spielt. Hatte dies anscheinend ja richtig erkannt was ich grad am Ende der ersten Antwort noch grad herausgelesen hab Dennoch ist der Hintergrund für mich etwas unverständlich und nur schwer nachvollziehbar. Aber dennoch danke nochmals für die Hilfe
          Zuletzt geändert von chris-85wak; 15.08.2022, 21:41.

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            #6
            Diese Anlage GW2 müsste es ja sein, müsst ich dann in dem Fall ja komplett weglassen und kann den Bodenrichtwert hierfür nicht hinterlegen
            Komplett weglassen ist schon richtig, der Bodenrichtwert spielt keine Rolle, nur die Ertragsmesszahlen sind von Bedeutung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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