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Grundsteuer Miteigentumsanteil wie ausrechnen?

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    Grundsteuer Miteigentumsanteil wie ausrechnen?

    Hallo,

    habe schon viele Seiten aller Art durchforstet und trotzdem stehe ich auf dem Schlauch.

    Die Eingabe des Miteigentumsanteil dürfte bei allen Bundesländer gleich sein.

    Meine Angaben: Auf einem Grundstück in Berlin steht ein mehrgeschössiges Gebäude mit einer Wohnfläche von insgesamt 4792 qm. Ein Studentenwohnheim. Eine dieser Studentenwohnungen mit 22 qm habe ich mal gekauft und wird über eine Verwaltung vermietet. Mein Anteil an Wohnungen beträgt laut Vertrag 1 Wohnung von 224 Wohnungen, also 1/224.

    Und nichts mit x/1000. Alle Beispiele beziehen sich immer auf 1000 oder 10000 usw. wie auch auf Elster zu lesen ist.

    Kann ich das selber ausrechnen? Auf einer Seite steht sinngemäß:120 qm Eigentumswohnung, Gesamtwohnfläche 2000 qm. 1000 Teilen durch 2000 qm ist dann 0,5 Anteil pro qm. Also (120 x 0,5 = 60) Miteigentumsanteil von 60 von Tausend am Gesamteigentum.

    Dem entsprechend 1000/4792=0,2 Dann 22*0,2=Miteigentumsanteil von 4,4 von Tausend am Gesamteigentum?

    Vielen Dank,
    der Apfelwurm

    #2
    Mein Anteil an Wohnungen beträgt laut Vertrag 1 Wohnung von 224 Wohnungen, also 1/224.
    Gefragt ist der Miteigentumsanteil am Flurstück der Wohnanlage. Wenn der 1/224-igstel ist, dann wären das bei dir

    abgerundet 21 m². Bruchrechnen geht in allen Bundesländern gleich, das siehst du richtig. Es scheint aber aus der

    Mode gekommen zu sein. Maßgeblich ist aber natürlich nicht die Wohnfläche des Wohnheims, sondern die

    Fläche des Flurstücks, auf dem es steht !
    Zuletzt geändert von Charlie24; 15.08.2022, 20:23. Grund: Formatierung angepasst
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja Danke, da geht es schon los. Zunächst geht es um die Größe vom Flurstück. Dies wäre 5370 qm (Zeile 10 Gemarkung bzw. Flurstücke). Geteilt durch 244 ergibt gerundet 22 qm Miteigentumsanteil. Wird dieser dann in Zeile 4 Anlage Grundstück neben dem Bodenrichtwert eingetragen? Unter Gemarkung bzw. Flurstücke Zeile 11 wäre der Zähler 1 und der Nenner 244?

      Kommentar


        #4
        Unter Gemarkung bzw. Flurstücke Zeile 11 wäre der Zähler 1 und der Nenner 244?
        Richtig ! Was gilt jetzt: 244 oder 224 wie im ersten Beitrag ? Bei einer Flurstücksgröße von 5370 m² sind es entweder 22 oder 23 m²,

        die in die Zeile 4 der Anlage Grundstück gehören.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Der Miteigentumsanteil steht im Grundbuch. Den brauchst du nur abzulesen. Auch der vom Flurstück.

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            #6
            Zitat von Pica0815 Beitrag anzeigen
            Der Miteigentumsanteil steht im Grundbuch. Den brauchst du nur abzulesen. Auch der vom Flurstück.
            Kompliziert wird es bloß, wenn dort nicht ein, sondern gleich mehrere Flurstücke stehen, und eine Mischung aus Schreibmaschine und Hanschrift dieser Art:

            6 / 1.000 Miteigentumsanteile
            ------------
            10.000
            Zuletzt geändert von mocha; 28.09.2023, 14:23.

            Kommentar


              #7
              Kompliziert wird es bloß, wenn dort nicht ein, sondern gleich mehrere Flurstücke stehen, und eine Mischung aus Schreibmaschine und Hanschrift dieser Art:
              Ein Screenshot wäre möglicherweise hilfreicher als dein Text.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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