Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks

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  • IBorsbach
    Neuer Benutzer
    • 15.08.2022
    • 3

    #1

    Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks

    Hallo - ich stehe wahrscheinlich nur auf dem Schlauch, aber kriege den Bogen zur Berechnung meiner Teil-Grundstücksfläche nicht.
    Hier die Eckdaten für eine Eigentumswohnung in Berlin

    Gesamt Fläche Grundstück: 2276 qm²
    Wohnungsgröße 132 qm² (also Anteile 1320/10.000)
    Bezieht sich nur auf 1 Flurgrundstück, dessen Bodenrichtwert von 1200 ich habe.

    Ist sicher ganz einfach...herzlichen Dank für eine kurze Erleuchtung.

    Herzlichen Dank
    Ines
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Anteile 1320/10.000
    Ich würde lieber nochmal im Notarvertrag nachsehen. 300 m² Miteigentumsanteil sind für eine Eigentumswohnung relativ viel.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • IBorsbach
      Neuer Benutzer
      • 15.08.2022
      • 3

      #3
      Hallo…. Lieben Dank für die Antwort… wäre das doch die entsprechende Angabe aus dem Notarvertrag/ Teilungserklärung?

      liebe Grüße
      ines
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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Wenn es tatsächlich so ist, dann ist es so. Die Baudichte auf dem Flurstück ist dann deutlich unter dem Durchschnitt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • IBorsbach
          Neuer Benutzer
          • 15.08.2022
          • 3

          #5
          Hallo - erstmal herzlichen Dank für die Mühe...wenn ich es richtig rechne...dann wäre das doch aber nur 30m² Miteigentumsanteil: 2276m² Gesamtfläche*132m² Wohnungsfläche/ 10.000 = 30,04m². Oder habe ich es immer noch nicht verstanden - was durchaus sein kann. Liebe Grüße aus Berlin, Ines

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Wenn der Zähler wirklich 1320 ist und der Nenner 10000, dann wäre wie folgt zu rechnen:

            2.276 m² / 10.000 * 1.320 = 300,43 m², abgerundet wären das 300 m². Du rechnest mit der Wohnfläche von 132, da wären es nur 30 m²
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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