Hallo Zusammen,
im Zuge des Bauantrags (1990) wurde ein Wohnfläche meines EFH von 117m² (EG+DG) ermittelt.
Zwischenzeitlich wurde im Keller ein ehemaliger Lagerraum als Kinderzimmer ausgebaut. Das Zimmer ist zwar noch voll eingerichtet (auch ein PC steht noch dort), wird aber nicht mehr bewohnt, da mein Sohn vor Jahren ausgezogen ist. Muss diese Zimmer nun trotzdem der Wohnfläche hinzugerechnet werden?
Bei Garagen müssen ja die ersten 50m² nicht mit angegeben werden. Meine Garage hat eine Grundfläche von 42m² (L x B = 6,0m x 7,0m) ist aber auch unterkellert. Der Garagenkeller wird hauptsächlich als Brennholzlager genutzt. Ist der Keller der Nutzfläche hinzuzurechnen, weshalb im Formular 2x 42 = 84 - 50 = 34 m² einzutragen wären, oder bleibt der Keller aufgrund der Nutzung "Lagerung von Brennstoffen" nicht berücksichtigt?
Vielen herzlichen Dank!
Rudi
im Zuge des Bauantrags (1990) wurde ein Wohnfläche meines EFH von 117m² (EG+DG) ermittelt.
Zwischenzeitlich wurde im Keller ein ehemaliger Lagerraum als Kinderzimmer ausgebaut. Das Zimmer ist zwar noch voll eingerichtet (auch ein PC steht noch dort), wird aber nicht mehr bewohnt, da mein Sohn vor Jahren ausgezogen ist. Muss diese Zimmer nun trotzdem der Wohnfläche hinzugerechnet werden?
Bei Garagen müssen ja die ersten 50m² nicht mit angegeben werden. Meine Garage hat eine Grundfläche von 42m² (L x B = 6,0m x 7,0m) ist aber auch unterkellert. Der Garagenkeller wird hauptsächlich als Brennholzlager genutzt. Ist der Keller der Nutzfläche hinzuzurechnen, weshalb im Formular 2x 42 = 84 - 50 = 34 m² einzutragen wären, oder bleibt der Keller aufgrund der Nutzung "Lagerung von Brennstoffen" nicht berücksichtigt?
Vielen herzlichen Dank!
Rudi
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