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Grundsteuer Bayern - Garagenkeller - Ungenutztes Kinderzimmer

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    Grundsteuer Bayern - Garagenkeller - Ungenutztes Kinderzimmer

    Hallo Zusammen,

    im Zuge des Bauantrags (1990) wurde ein Wohnfläche meines EFH von 117m² (EG+DG) ermittelt.
    Zwischenzeitlich wurde im Keller ein ehemaliger Lagerraum als Kinderzimmer ausgebaut. Das Zimmer ist zwar noch voll eingerichtet (auch ein PC steht noch dort), wird aber nicht mehr bewohnt, da mein Sohn vor Jahren ausgezogen ist. Muss diese Zimmer nun trotzdem der Wohnfläche hinzugerechnet werden?

    Bei Garagen müssen ja die ersten 50m² nicht mit angegeben werden. Meine Garage hat eine Grundfläche von 42m² (L x B = 6,0m x 7,0m) ist aber auch unterkellert. Der Garagenkeller wird hauptsächlich als Brennholzlager genutzt. Ist der Keller der Nutzfläche hinzuzurechnen, weshalb im Formular 2x 42 = 84 - 50 = 34 m² einzutragen wären, oder bleibt der Keller aufgrund der Nutzung "Lagerung von Brennstoffen" nicht berücksichtigt?

    Vielen herzlichen Dank!
    Rudi

    #2
    Muss diese Zimmer nun trotzdem der Wohnfläche hinzugerechnet werden?
    Wenn es den Anforderungen der Bayer. Bauordnung an Aufenthaltsräume entspricht, muss es der Wohnfläche hinzugerechnet werden,

    der Leerstand spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob die Fenster über Geländeoberkante liegen und ausreichend Tageslicht gewährleistet ist.

    Bei dem "Garagenkeller" ist die tatsächliche Nutzung am 01.01.2022 maßgeblich. Die Nutzung eines Kellerraums für die Lagerung von

    Brennstoffen ist m. E. überhaupt nicht erklärungspflichtig, weil Lagerräume im Keller schon aufgrund der Regelungen der Wohnflächenverordnung

    unberücksichtigt bleiben. Selbst wenn man anderer Meinung ist, würde der Bereich wegen der Brennstofflagerung entfallen. Ich hatte bei einem

    Objekt auch so einen Garagenkeller.. Dort sind Heizöltanks für 8.000 l Heizöl untergebracht, den habe ich auch nicht erklärt.

    Die Garage selbst muss angegeben werden, ist aber mit 0 m² zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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