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Anlage Außergewöhnliche Belastungen | Nachweis Pflege-Pauschbetrag

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    Anlage Außergewöhnliche Belastungen | Nachweis Pflege-Pauschbetrag

    Guten Abend,

    ich pflege seit dem letzten Jahr meinen Vater. Er ist in Pflegegrad 3 eingestuft.

    In der Steuererklärung kann ich nun einen Pflege-Pauschbetrag angeben. -> Anlage Außergewöhnliche Belastungen (Zeile 11-16)
    Dort steht, dass man bei erstmaliger Beantragung einen Nachweis einreichen soll.

    Jetzt ist es ja so, dass man ja keine Belege mehr mit der Steuererklärung einreichen soll.

    Soll ich den Nachweis ebenfalls übermitteln oder erst, wenn sich das Finanzamt dann meldet?


    Vielen Dank im Voraus
    Bernd

    #2
    Soll ich den Nachweis ebenfalls übermitteln
    Natürlich, da musst du nicht warten, bis das Finanzamt dich auffordert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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