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Rückzahlung Zweitwohnsteuer - Angabe Steuererklärung

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    Rückzahlung Zweitwohnsteuer - Angabe Steuererklärung

    Hallo miteinander,

    habe einen etwas komplizierteren Fall.

    Konnte vor 2021 die letzten 8 Jahre meine Miet- & Studienkosten wegen dem Zweitwohnsitz als Werbungskosten abrechnen.

    Seit letztem Jahr 2021 ist dies nicht mehr der Fall.

    Jedoch habe ich im Jahr 2021 sowie 2022 die Rückzahlung der Zweitwohnsteuer für den Zweitwohnsitz begonnen abzuzahlen.

    Wo kann ich das für die Steruererklärunf angeben?

    Normalerweise wird dies in den Werbungskosten unter dem Zweitwohnsitz angegeben. Jedoch besteht dieser nicht 2021.

    Hoffe jemand kennt solche einen Fall und kann mir das Formular sowie die Zeile angeben.

    Vielen Dank & Viele Grüße

    ChrJaeg

    #2
    Also was jetzt: Du bekommst Zweitwohnungssteuer zurückgezahlt oder Du zahlst (nochmal ?) Zweitwohnungssteuer ("begonnen abzuzahlen") ?

    Wenn Du Aufwendungen, die früher als Werbungskosten behandelt wurden, zurückbekommst, sind das negative Werbungskosten und auch so in der Anlage N zu erklären.

    Wenn Du Aufwendungen, die früher als Sonderausgaben behandelt wurden, zurückbekommst, sind das negative Sonderausgaben und auch so in der Anlage Sonderausgaben zu erklären.​​​​
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Picard,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Nein ich bekomme keine Zweitwohnsitzsteuer. Ich zahle die Wohnsitzsteuer nach der Ersattung rückwirkend zurück.

      Es sind eher Steuern, die ich damals nicht angegeben habe, da Sie erst danach erhoben wurden.

      Es war eine rückwirkende Nachzahlung der Zweitwohnsitzsteuer. Die ist nicht die Regel.

      Kannst du das nachvollziehen?

      Beste Grüße
      ChrJaeg

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        #4
        Nicht wirklich. Du hast also damals Zweitwohnungssteuer gezahlt und als Werbungskosten geltend gemacht und das wurde akzeptiert. Dann bekamst Du die aus Grund X erstattet und hast das als negative Werbungskosten im Jahr Y entsprechend erklärt und das wurde berücksichtigt. Und jetzt zahlst Du es aus Grund Z wieder und willst es als Werbungskosten geltend machen ?

        Also so habe ich das verstanden. Wenn nicht, dann erkläre das doch bitte nochmal verständlich.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          nein ich habe diese damals nicht gezahlt. ich zahle es erst jetzt rückwirkend zurück und möchte es nun geltend machen, obwohl dieser Zweitwohnsitz nicht mehr existiert.

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            #6
            Aha, Du zahlst es also jetzt nicht zurück, sondern Du zahlst es jetzt endlich

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              #7
              ja genau richtig.
              Wo trage ich diese Steuerlast ein?

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