Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundstücksgemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft ausschl. von natürl. Personen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundstücksgemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft ausschl. von natürl. Personen

    Hallo Zusammen,

    ich bin verunsichert hinsichtlich der korrekten Angabe der Eigentumsverhältnisse im Abschnitt 4 "Eigentümer/innen" Zeile 40.

    Das Grundstück ist gemäß Grundbuch in folgende Eigentümer und Anteile aufgeteilt:
    Person A Anteil 1/4
    Person B Anteil 1/4
    Person C Anteil 3/8
    Person D Anteil 1/8

    Gemäß Elster-Hilfe würde ich jetzt davon ausgehen, dass es sich um eine "Bruchteilsgemeinschaft" Auswahl 6 handelt.
    Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört mehreren Personen. Sie haben Miteigentum nach Bruchteilen (eingetragen im Grundbuch). Über den eigenen Anteil kann jede Miteigentümerin beziehungsweise jeder Miteigentümer frei verfügen, das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden.

    Was mich jedoch verunsichert ist, dass im Anschreiben zum Einheitswertbescheid vom Finanzamt von einer Grundstücksgemeinschaft der Personen A-D gesprochen wird. Dadurch könnte ja genauso die Auswahl 7 "Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen" sein.

    Was ist nun die Korrekte Angabe?

    Daraus ergeben sich noch folgende weitere Fragen:
    • Zeile 33: Was is der korrekte Anredeschlüssel. Vermutlich Grundstücksgemeinschaft (da es hier Bruchteilsgemeinschaft nicht gibt)?
    • Abschnitt "Gemarkung" Zeile 11 - zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler / Nenner: Ist hier die Angabe der Anteile gemäß Grundbuch anzugeben oder (was ich eher vermute) das Grundstück mit Zähler = 1/ Nenner = 1 anzugeben, da es sich nicht um Eigentumswohnungen handelt und das Grundstück als ganzes zu betrachten ist?
    Vielen Dank!

    #2
    Wenn es sich nicht um eine Erbengemeinschaft handelt, ist es wirklich egal. ob du Grundstücksgemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft

    auswählst. Für die Bewertung hat das überhaupt keine Bedeutung !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      super, vielen Dank für die Rückmeldung.
      Die Frage mit dem Anredeschlüssel hat sich damit auch erledigt.

      Offen wäre für mich noch die Frage bzgl Abschnitt "Gemarkung" Zeile 11 - zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler / Nenner:
      • Ist hier die Angabe der Anteile gemäß Grundbuch anzugeben oder (was ich eher vermute) das Grundstück mit Zähler = 1/ Nenner = 1 anzugeben, da es sich nicht um Eigentumswohnungen handelt und das Grundstück als ganzes zu betrachten ist?

      Kommentar


        #4
        Falls das Flurstück insgesamt zu nur einer wirtschaftlichen Einheit gehört, wäre 1 und 1 richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Die Bruchteilsgemeinschaft bezieht sich auf mehrere unbebaute Grundstücke auf derselben Flur. Ich kenne die anderen Besitzer (nach Besitzerwechsel) nicht, kann also keinen zweiten Besitzer eintragen. Was mache ich jetzt?

          Kommentar


            #6
            Ich kenne die anderen Besitzer (nach Besitzerwechsel) nicht, kann also keinen zweiten Besitzer eintragen. Was mache ich jetzt?
            Was hat deine Frage jetzt mit dem Thema hier zu tun ?

            Gehören die unbebauten Grundstücke denn überhaupt zur gleichen wirtschaftlichen Einheit ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Wenn ich als 1/10 Besitzer der wirtschaftlichen Einheit keinen mindestens zweiten Besitzer angebe, moniert das Elster Programm das als Fehler.

              Kommentar


                #8
                Zitat von JS11 Beitrag anzeigen
                Wenn ich als 1/10 Besitzer der wirtschaftlichen Einheit keinen mindestens zweiten Besitzer angebe, moniert das Elster Programm das als Fehler.
                Bitte Charlies Frage beantworten. Was ist die wirtschaftliche Einheit?

                Kommentar

                Lädt...
                X