Hallo Zusammen,
ich bin verunsichert hinsichtlich der korrekten Angabe der Eigentumsverhältnisse im Abschnitt 4 "Eigentümer/innen" Zeile 40.
Das Grundstück ist gemäß Grundbuch in folgende Eigentümer und Anteile aufgeteilt:
Person A Anteil 1/4
Person B Anteil 1/4
Person C Anteil 3/8
Person D Anteil 1/8
Gemäß Elster-Hilfe würde ich jetzt davon ausgehen, dass es sich um eine "Bruchteilsgemeinschaft" Auswahl 6 handelt.
Was mich jedoch verunsichert ist, dass im Anschreiben zum Einheitswertbescheid vom Finanzamt von einer Grundstücksgemeinschaft der Personen A-D gesprochen wird. Dadurch könnte ja genauso die Auswahl 7 "Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen" sein.
Was ist nun die Korrekte Angabe?
Daraus ergeben sich noch folgende weitere Fragen:
ich bin verunsichert hinsichtlich der korrekten Angabe der Eigentumsverhältnisse im Abschnitt 4 "Eigentümer/innen" Zeile 40.
Das Grundstück ist gemäß Grundbuch in folgende Eigentümer und Anteile aufgeteilt:
Person A Anteil 1/4
Person B Anteil 1/4
Person C Anteil 3/8
Person D Anteil 1/8
Gemäß Elster-Hilfe würde ich jetzt davon ausgehen, dass es sich um eine "Bruchteilsgemeinschaft" Auswahl 6 handelt.
Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört mehreren Personen. Sie haben Miteigentum nach Bruchteilen (eingetragen im Grundbuch). Über den eigenen Anteil kann jede Miteigentümerin beziehungsweise jeder Miteigentümer frei verfügen, das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden.
Was mich jedoch verunsichert ist, dass im Anschreiben zum Einheitswertbescheid vom Finanzamt von einer Grundstücksgemeinschaft der Personen A-D gesprochen wird. Dadurch könnte ja genauso die Auswahl 7 "Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen" sein.
Was ist nun die Korrekte Angabe?
Daraus ergeben sich noch folgende weitere Fragen:
- Zeile 33: Was is der korrekte Anredeschlüssel. Vermutlich Grundstücksgemeinschaft (da es hier Bruchteilsgemeinschaft nicht gibt)?
- Abschnitt "Gemarkung" Zeile 11 - zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler / Nenner: Ist hier die Angabe der Anteile gemäß Grundbuch anzugeben oder (was ich eher vermute) das Grundstück mit Zähler = 1/ Nenner = 1 anzugeben, da es sich nicht um Eigentumswohnungen handelt und das Grundstück als ganzes zu betrachten ist?
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