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Grundsteuererklärung NRW- Waldfläche bzw. Erholungsfläche

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    Grundsteuererklärung NRW- Waldfläche bzw. Erholungsfläche

    Hallo zusammen,

    meiner Frau erbte ein paar Grundstücke, die sich ausschließlich im Wald oder am Rand davon befinden. Alle Grundstücke werden nicht bewirtschaftet und sind auch nicht zusammenhängend.
    Im Grundbuchblatt werden sie als Waldgrundstück oder Erholungsgrundstück geführt.

    Nur um sicher zu gehen und nichts falsch zu machen. Werden diese Grundstücke bei der Grundsteuererklärung als unbebautes Grundstück erfasst? Wenn ja, gibt es noch etwas zu beachten?
    Oder gibt es Besonderheiten?

    Danke im Voraus für eure Hilfe bzw. Tipps.

    Grüße aus MG
    Michael

    #2
    Das kann auch Land- und Forstwirtschaft sein, zumindest der Wald. Es muss doch auch bisher einen Einheitswertbescheid geben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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