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Grundsteuer NRW...Mehrere Fragen.

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    Grundsteuer NRW...Mehrere Fragen.

    Hallo

    Ich zu meiner Grundsteuererklärung mehrere Fragen.
    Ich habe mich vorher bereits informiert und die Grundsteuererklärung über Elster ausgefüllt und beim Prüfen erstmal keine Fehler angezeigt bekommen.

    Ich bin mit einem bekannten zur Kontrolle die Erklärung einmal durchgegangen.

    Mein Fall:
    Ich wohne in einer Wohnung in einem 2 Familienhaus.
    Das Haus hat meinem Onkel gehört.
    Mein Onkel hat das Haus bzw die Grundstücke geteilt (500/1000 laut Teilungserklärung und meines Kaufvertrages).
    Laut Kaufvertrag haben dann die jeweiligen Anteile Sondernutzungsrecht an den jeweiligen Wohnungen und bestimmten Garten und Vorgarten.
    laut meinen letzten Bescheiden wurde auch immer Grundsteuer B für "Eigentumswohnung 2" berechnet.

    Ist die Art des Grundstücks jetzt Wohneigentum?

    Laut Bescheid handelt es sich jetzt um 3 Flurstücke.

    323m² (F1)
    121m² (F2)
    1m² (F3)

    Alle im gleichen Flur, Grundbuchblat-Nr. Ist gleich.

    Ich habe nun in Zeile 11 Zähler/Nenner 500/1000 eingetragen
    Nun kommt die Frage nach dem Schlüsselwert.
    Es werden 2 Bodenrichtwerte angegeben.
    Einmal Ein/Zweigeschossig (230€)
    Einmal Mehrgeschossig (200€)
    F1 und F3 gehören zum Haus.
    ​Das Haus ist bis unters Dach ausgebaut also nach meiner Meinung nach Mehrgeschossig Also Erste Fläche Schlüsselwert1??

    F2 befindet sich im Garten meines Miteigentümers.
    Dort steht ein Gartenhaus (wurde früher mal als Büro genutzt)
    Also zweite Fläche schlüsselwert 2??

    Mir ist bewusst, dass ich in GW2 Zeile 4 dann die Hälfte des jeweiligen Flurstücke zum jeweiligen Bodenrichtwerte zuordnen muss.

    Schon einmal 1000 Dank
    ​​​​​

    ​​​​



    #2
    Ist die Art des Grundstücks jetzt Wohneigentum?
    Ja, das ist Wohnungseigentum

    Das Haus ist bis unters Dach ausgebaut also nach meiner Meinung nach Mehrgeschossig
    Da musst du klären, was unter mehrgeschossig genau verstanden wird, ob da Vollgeschosse gemeint sind oder nicht.

    Maßgeblich ist allein das Haus, das Gartenhaus spielt keine Rolle. Es gibt nur einen Bodenrichtwert !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für deine schnelle Antwort.
      ich hab wir gesagt gesagt 3 Flurstücke.
      ICh hab mal ein Bild gemacht.
      Welchen Bodenrichtwert gebe ich denn nun an?
      Heißt erste Fläche...erster Bodenrichtwert laut Bescheid?
      Dann sehe ich gerade selber müsste ich ja überall
      "Erste Fläche Schlüsselwert 1"" angeben.
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        #4
        Dann sehe ich gerade selber müsste ich ja überall "Erste Fläche Schlüsselwert 1"" angeben.
        So ist das ! Es gibt nur einen Wert für Zeile 4 der Anlage Grundstück. Welcher der Werte anzuwenden ist, kann ich dir nicht sagen.

        In den FAQ für NRW findet sich folgender Hinweis:

        Als Geschosse werden alle oberirdischen Geschosse mit Ausnahme von nicht ausbaufähigen Dachgeschossen berücksichtigt.
        Geschosse gelten in Abgrenzung zu Kellergeschossen als oberirdische Geschosse, soweit ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr
        als 1,40 Meter über die Geländeoberfläche hinausragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja die Hinweis in der FAQ hat mich auch zum schwitzen gebracht.

          Daher habe ich es so angegeben, dass für die Fläche 323m² + 1m² / 2 der Bodenrichtwert von 200€ angegeben wird und mit der ersten Fläche(schlüsselwert 1) gekennzeichnet wird.

          Für die 121m² gebe ich nun auch erste Fläche (Schlüsselwert 1) an? Im Bescheid ist der erst wert ja der Bodenrichtwert mit 230€ angegeben

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            #6
            Wenn alles über erste Fläche geschlüsselt wird, was m. E. richtig ist, darf es in Zeile 4 von GW2 nur einen Eintrag geben.

            Wenn das Haus EG, OG und ausgebautes DG hat, ist es nach den FAQ NRW mehrgeschossig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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