Rechtsform des Betriebs ?

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  • Alex99W
    Neuer Benutzer
    • 16.08.2022
    • 6

    #1

    Rechtsform des Betriebs ?

    Hallo Zusammen,

    ich habe Anfang Juli über die Gemeinde meine Selbstständigkeit angemeldet.
    Konkret Schneide und bearbeite ich Videos für Social Media, inkl. Der Erstellung der Untertitel in den Videos.

    nun wollte ich erneut dir USt-IdNr. Beantragen da ich den Brief immer noch nicht erhalten habe.

    zum ausfüllen des Formulars benötige ich jetzt die Rechtsform.
    gelte ich als
    - sonstige Einzelgewerbetreibender
    - sonstige selbstständig tätige Person
    - sonstige natürliche Person
    ?

    Habe die Kleinunternehmer Regelung abgelehnt.

    Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    Alex
    Zuletzt geändert von Charlie24; 16.08.2022, 10:19.
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Einzelgewerbetreibender vermutlich, d.h. da dürfte auch eine Gewerbeanmeldung bei der Kommune fällig sein. Aber letztlich ist das kein Elster-Thema, sondern Steuerberatung und Gewerberecht, also kein Thema für dieses Forum.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • Alex99W
      Neuer Benutzer
      • 16.08.2022
      • 6

      #3
      Gewerbeanmeldung bei der Kommune hab ich gemacht, aber habe keinen Gewerbeschein bekommen. Habe dazu nochmal bei der Kommune nachgefragt.

      habe es hier geschrieben, weil ich einen ähnlichen Beitrag über die Suche gefunden habe.

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Kommt halt ein bisschen darauf an, ob das Künstlerische überwiegt. Wenn du nur Werbeeinnahmen von Google bekommst, ist das eher gewerblich.

        Kommentar

        • Alex99W
          Neuer Benutzer
          • 16.08.2022
          • 6

          #5
          Ich schneide die Videos für andere. Also nicht für mich.

          Einnahmen erhalte ich dann für die Dienstleistung

          ich habe es halt eigentlich als Agentur angemeldet.
          Zuletzt geändert von Alex99W; 16.08.2022, 12:35.

          Kommentar

          • Alex99W
            Neuer Benutzer
            • 16.08.2022
            • 6

            #6
            Ich habe das halt bisher nie angeben müssen, welche Rechtsform ich bin.

            egal ob freiberuflich oder gewerblich. Habe im steuerlichen Erfassungsbogen keine Eintragung im Handelsregister angekreuzt und die EÜR für die Gewinnermittlung.

            habe aber weder bei der Anmeldung für die Selbstständigkeit in der Kommune weder beim Finanzamt oder irgendwo anders angeben müssen, welche Rechtsform ich vom Einzelunternehmer haben möchte.

            Ob freiberuflich oder nicht. Keine Ahnung wann ich das dann benötige und was ich dann letztendlich bin. Künstlerische Tätigkeit? Keine Ahnung. Ich drehe die Videos ja (noch) nicht, ich schneide sie nur und erstelle hauptsächlich die Untertitel.

            alles irgendwie sehr kompliziert.

            Kommentar

            • Alex99W
              Neuer Benutzer
              • 16.08.2022
              • 6

              #7
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              Kommt halt ein bisschen darauf an, ob das Künstlerische überwiegt. Wenn du nur Werbeeinnahmen von Google bekommst, ist das eher gewerblich.
              Für eine künstlerische Tätigkeit muss ich aber einen Hochschulabschluss vorweisen oder? Also bleibt mir nur das „sonstige Einzelgewerbetreibender“ oder?

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              • Kloebi
                Erfahrener Benutzer
                • 20.02.2011
                • 4670

                #8
                Am besten fragst du dein FA. Aus meiner Sicht eher gewerblich. Auswirkungen ergäben sich dann, wenn der Gewinn über 24.500 Euro liegt, so dass ggf. Gewerbesteuer anfiele.

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                • Alex99W
                  Neuer Benutzer
                  • 16.08.2022
                  • 6

                  #9
                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Am besten fragst du dein FA. Aus meiner Sicht eher gewerblich. Auswirkungen ergäben sich dann, wenn der Gewinn über 24.500 Euro liegt, so dass ggf. Gewerbesteuer anfiele.
                  Ohmann.. ein Graus.
                  Ich frage mal beim Finanzamt an.

                  Danke dir.

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