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Grundsteuer NRW

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    Grundsteuer NRW

    Grundsteuer NRW Eigentumsverhältnisse
    Ich besitze alleine eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 35 weiteren Eigentümern. Bei der Eingabe zu den Eigentumsverhältnissen GW 1 - 4 'Alleineigentum einer natürlichen Person' oder 'Bruchteilsgesellschaft' tauchen Fehlermeldungen auf. Bei ersterem wird bemängelt, dass ich zuvor einen Bruchteil bei der Fläche eingegeben habe, beim zweiten soll ich alle Eigentümer angeben.
    Was muss ich dort angeben?
    Danke für die Hilfe!

    #2
    Was muss ich dort angeben?
    Alleineigentum ist schon richtig, du erstellst die Erklärung nur für dein Wohnungseigentum, das ist die wirtschaftliche Einheit, um die es geht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deine schnelle Antwort. Dies habe ich auch gedacht, aber es kommt leider die Fehlermeldung, dass ich dann meinen Zähler und Nenner für das gesamte Grundstück auf 1 - 1 eingeben muss. Was tun?

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        #4
        Ja tue das doch. Wieso soll das falsch sein ? Die wirtschaftliche Einheit (= Grundstück laut Bewertungsrecht) gehört Dir allein, d.h. es gehört dir zu 100 %, als Bruch 100/100, als gekürzter Bruch 1/1.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Zitat von sawue-forum Beitrag anzeigen
          Danke für deine schnelle Antwort. Dies habe ich auch gedacht, aber es kommt leider die Fehlermeldung, dass ich dann meinen Zähler und Nenner für das gesamte Grundstück auf 1 - 1 eingeben muss. Was tun?
          Beim Eigentumsanteil an den Flurstücken wohl kaum.

          Dass dein Eigentumsanteil an der erklärten wirtschaftlichen Einheit als alleiniger Eigentümer 1 ist, finde ich hingegen offensichtlich.

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            #6
            Das stimmt so leider nicht! Gebe ich 1/1 ein, so gehört mir das gesamtenGrundstück. Sagt jedenfalls das Programm

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              #7
              Gebe ich 1/1 ein, so gehört mir das gesamtenGrundstück. Sagt jedenfalls das Programm
              Du hast es nicht verstanden. Unter Grundstück ist der rechnerische m²-Anteil deines Wohnungseigentums an dem/den Flurstück/en

              der Wohnanlage zu verstehen. Der Miteigentumsanteil ist in Zeile 11 von GW1 einzutragen, die m² für die Zeile 4 von GW2 musst du

              selbst ausrechnen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Doch, das habe ich verstanden und auch beides getan. Kein Problem! Und damit bin ich wieder bei meiner Frage.

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                  #9
                  Und damit bin ich wieder bei meiner Frage.
                  Da die Frage bereits mehrfach beantwortet wurde, wird es keine weiteren Antworten mehr geben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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