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Grundsteuer RLP

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    Grundsteuer RLP

    Hallo ich heise Christian und bin neu hier im Forum.
    Ich versuche momentan die Grundsteuer 2022 über Elster zuerstellen.
    Zu meiner Situation:
    Besitze 1 Familienhaus
    Das Grundstück ist 163 Quadratmeter groß.
    Auf den gleichen Grundstück steht noch ein Haus,das mir aber nicht gehört.
    Bei dieser Ausfüllhilfe vom Finanzamt steht: Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler:605,0000 Nenner:1.000
    Das heist mir gehören von den 163 Quadratmeter ca.98 Quadratmeter.
    Es ist auch bis jetzt alles richtig bei Elster.
    Nur bei Punkt:4- Angaben zu Eigentümer(innen)/ Beteiligten
    Wenn ich da ankreuze: 0 Alleineigentum einer natürlichen Person. Meckert Elster ich müsse bei Zähler:1 und bei Nenner:1 eingeben.
    Wenn ich jetzt
    Punkt:9 andere Grundstücksgemeinschaft ankreuze. Sagt Elster ich sollte einem Empfangsberechtigen mitteilen.
    Ich hab dann mich als Empfangsberechtigen angegeben. Und siehe alles grün und könnte jetzt das Fomular versenden.
    Nur meine Frage ist da so richtig?
    Vielen dank
    C.Sauter




    #2
    Hallo,
    ich verschieb dich mal ins passende Unterforum, da bekommst du eher Hilfe.

    Tschüß

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      #3
      Miteigentumsanteil am Grundstück: Zähler:605,0000 Nenner:1.000
      Wenn du das in Zeile 11 von GW1 so erfasst hast und in Zeile 4 von GW2 die 98 m² eingetragen hast,

      ist Alleineigentum und 1 und 1 beim Eigentum doch richtig. Die Angabe bezieht sich auf Zeile 4 von GW2
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ja so hab ich das wie du sagst: Wenn du das in Zeile 11 von GW1 so erfasst hast und in Zeile 4 von GW2 die 98 m² eingetragen hast.

        Also heist das bei GW1 Punkt:4 Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss ich 1 und 1 eingeben und nicht 605 zu 1000?

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          #5
          Also heist das bei GW1 Punkt:4 Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss ich 1 und 1 eingeben und nicht 605 zu 1000?
          Richtig, du musst auch Alleineigentum auswählen, du erklärst ja nur dein Wohnungseigentum.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ja super jetzt klappts,alles grün.
            Vielen dank

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              #7
              Hallo nach erfolgreicher Übertragung der Grundsteuer für das Eigenheim, kommt jetzt noch die Grundsteuer für mein Garten und Ackerland.
              Und da hab ich wieder meine probleme mit Elster.
              Ich muss ja die GW1 und GW3 ausfüllen ? richtig.
              Was muss ich bei 1 - Angaben zur Feststellung ankreuzen:

              Art der wirtschaftlichen Einheit

              Keine Angabe

              unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)

              bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)

              Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

              Der Garten wird privat benutzt,angepfanzt wird auch kaum was,wird quasi nur sauber gehalten.
              Ein Gartenhaus ist auch vorhanden.
              Auf der Ackerfläche wird auch nichts mehr angebaut,wird auch nur sauber gehalten.

              Vielen dank schonmal vorraus


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                #8
                Wenn der Garten bisher auch unter der Landwirtschaft gelaufen ist, dann ist Betrieb der Land- und Forstwirtschaft schon richtig,

                bei Beifügung der Anlage GW3 darf man auch nichts anderes auswählen. Was ist konkret unter Gartenhaus zu verstehen ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ok das sieht jetzt schon besser aus:Alles grün,
                  Ich habe ein Garten der ist eingezäunt mit einem Abstellschuppen für Gartengeräte.
                  Und dann habe ich noch eine Ackerfläche die ist nicht eingezäunt.
                  Mit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft da
                  ich verstehe darunter das ich ein Betrieb habe also Selbstständigkeit.



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                    #10
                    Nein, man muss keinen aktiven Betrieb haben, selbst eine nicht bewirtschaftete Landwirtschaftsfläche würde zur Land- und Forstwirtschaft rechnen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Ok erstmal vielen dank Charlie24.

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